Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Nachteilsausgleich

VdK erreicht Merkzeichen für Mitglied mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen

Von: Barbara Goldberg

Menschen mit einer fetalen Alkoholspektrum-Störung (FASD) müssen um die Anerkennung als Menschen mit einer lebenslangen Behinderung kämpfen. Der VdK half dem Mitglied Kevin T. dabei.

 Schwangere Frau steht an eine Wand gelehnt, hält eine Flasche in der Hand. Das Bild ist verfremdet, man sieht ihre Silhouette mehrfach
© IMAGO / photothek

Schwieriger Kampf um Anerkennung

Ursache für die Erkrankung ist Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Patienten mit FASD fehlt häufig die Fähigkeit, vorausschauend zu handeln, Gelerntes umzusetzen, Vereinbarungen einzuhalten und Konflikte zu lösen, was in ihrem Umfeld immer wieder zu Unverständnis und Spannungen führt.

Auch VdK-Mitglied Kevin T. aus dem Landkreis Soest leidet an FASD. Aufgrund dieser Diagnose wurde ihm ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt, der später auf 70 heraufgesetzt wurde. Ein Gutachten bescheinigte Kevin T. eine unterdurchschnittliche Intelligenz und Verhaltensauffälligkeiten. Seinen Führerschein musste er abgeben, seine Ausbildung zum Pferdepfleger brach er ab. Für ihn wurde außerdem das Merkzeichen „H“ für Hilflosigkeit beantragt, was das Landratsamt Soest allerdings ablehnte.

Auf Hilfe angewiesen

Als „hilflos“ im Sinne des Sozialrechts gilt, wer für regelmäßig wiederkehrende, alltägliche Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen ist oder ständig dabei überwacht oder angeleitet werden muss. Genauso beschreiben die Pflegeeltern von Kevin T. das Leben mit ihrem Sohn. Er sei nicht in der Lage, seinen Tagesablauf sinnvoll und selbstständig zu gestalten. Ohne ihre Unterstützung würde er morgens nicht aufstehen, sich nicht waschen, anziehen oder etwas essen oder trinken. Jede Störung des vertrauten Ablaufs werfe ihn vollends aus der Bahn. Einkaufen gehen könne er nicht, weil er keinen Begriff vom Wert des Geldes habe. Im Straßenverkehr würde er Risiken falsch einschätzen. Der VdK legte Widerspruch gegen die Ablehnung des Merkzeichens „H“ ein. Das Landratsamt wies diesen zurück. Was folgte, war die Klage vor dem Sozialgericht in Dortmund, wo T. durch die dortige VdK-Rechtsabteilung vertreten wurde.

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Merkzeichen H endlich anerkannt

VdK-Juristin Elahe Jafari-Neshat konnte erreichen, dass Professor Hans-Ludwig Spohr, Kinderarzt und Gründer des FASD-Zentrums an der Berliner Charité, als Gutachter hinzugezogen wurde. In seinem Gutachten hob er hervor, dass die notwendige Überwachung von T. vor allem, wenn er sich außerhalb der häuslichen Umgebung bewege, „einen wesentlichen Anteil der Pflegeverrichtung“ ausmache. Außerdem müsse er in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung ständig beobachtet und gefördert werden, wodurch seine Hilflosigkeit begründet sei. Das Dortmunder Sozialgericht schloss sich schließlich dieser Meinung an und verurteilte das Landratsamt Soest dazu, das Merkzeichen „H“ bei Kevin T. anzuerkennen. Alles, was zur Alltagsbewältigung dazugehöre, sei bei dem jungen Mann nur mit „Druck und Kontrolle“ möglich.

Das Merkzeichen „H“ ist unter anderem ausschlaggebend für steuerliche Vorteile, für den Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe oder die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.