23. März 2022
So hilft der VdK

Schwerbehinderung dank VdK anerkannt

Uwe Wollesen erhält rückwirkend Rentenzahlungen zugesprochen – Langjähriger Rechtsstreit endet mit einem Vergleich

Nach langem Rechtsstreit hat das Versorgungsamt den Antrag von VdK-Mitglied Uwe Wollesen auf Schwerbehinderung anerkannt. Der VdK Mecklenburg-Vorpommern musste vor das Sozialgericht in Stralsund ziehen, damit das Amt endlich einlenkte. Das Urteil wirkt sich auch rückwirkend positiv auf seinen Rentenanspruch aus.

Symbolfoto: Ein Mann hält einen Schwerbehindertenausweis in die Kamera.
© IMAGO / Becker&Bredel

Uwe Wollesen war Feuerwehrmann aus Überzeugung. 25 Jahre lang. Schon als Kind war er bei der Freiwilligen Feuerwehr. 40 Jahre seines Lebens drehte sich alles um die Hilfe für andere. Doch mit Anfang 50 wurde er 2005 „einfach aussortiert“, wie er sagt. Zuvor war er am Arbeitsplatz gemobbt und wegen einer Depression in einer Klinik behandelt worden. Zudem litt er unter chronischen Schmerzen und entwickelt einen Diabetes. Von da an fiel es ihm schwer, beruflich wieder Fuß zu fassen.

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 arbeitete der heute 68-Jährige zuletzt als Haustechniker, bevor er 2019 in Rente ging. Doch die beiden Jahre davor waren für ihn eine Qual.

Hilfe vom VdK

Weil sich der Diabetes, die Schmerzen in Wirbelsäule und Bandscheiben sowie die Depression verschlimmerten, hatte Wollesen bereits 2017 beim Versorgungsamt beantragt, seinen GdB zu erhöhen. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er wandte sich daher an den VdK, der für ihn Widerspruch einlegte. Doch das Amt blieb bei seiner Auffassung, und der VdK klagte vor dem Sozialgericht.

Das Gericht holte Befundberichte der behandelnden Ärzte ein, die auch vom Versorgungsamt ausgewertet wurden. Erneut sah die Behörde keinen Veränderungsbedarf beim GdB. Dieser Auffassung schloss sich auch das Sozialgericht an. VdK-Jurist Martin Pfeiffer, der den Fall übernommen hatte, hielt das Verfahren schon für verloren.

Nachdem 2019 ein ausführliches psychiatrisches Gutachten erstellt worden war, setzte das Gericht jedoch im September 2020 eine mündliche Verhandlung an. „Dort wiesen wir auch ausdrücklich auf den verschlimmerten Diabetes hin“, sagt Pfeiffer. In der Zwischenzeit war bei Wollesen außerdem noch ein Magenkarzinom festgestellt worden.

Plötzlich tut sich etwas

Das Sozialgericht bezog daraufhin sowohl die Verschlechterung der bestehenden Erkrankungen als auch die Neuerkrankung in das bereits laufende Verfahren ein. „Das war eine Überraschung, denn eigentlich wäre dafür ein neues Feststellungsverfahren notwendig gewesen“, erklärt Pfeiffer.

Plötzlich bewegte sich auch das Versorgungsamt und schlug einen Vergleich vor. Wollesen sollte demnach den GdB von 40 noch bis Oktober 2020 behalten, danach aber auf 70 hochgestuft werden.


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Doch das wollte nun Pfeiffer nicht akzeptieren. Denn sein Mandant hatte in der Zwischenzeit eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen und alter­nativ eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Dieser Antrag hätte sich auf Wollesens Rentenanspruch nur dann positiv ausgewirken können, wenn die Schwerbehinderung bereits vor Eintritt in die Regelaltersrente 2019 vorgelegen hätte. Genau das wollte Pfeiffer für ihn erreichen. Das Verfahren zog sich hin, auch weil ein Richter erkrankte und die zuständige Kammer wechselte. Weder Wollensen noch Pfeiffer glaubten zwischenzeitlich noch an einen Erfolg.

Doch dann im Januar 2022 lud das Sozialgericht erneut zur mündlichen Verhandlung ein. „Das Gericht schloss sich nun unserer Meinung an“, sagt Pfeiffer, und es klingt, als könne er es immer noch nicht ganz glauben. „Wir hatten ja bereits beim Widerspruch vorgetragen, dass die Auswirkungen des stark schwankenden Blutzuckers im Bescheid von 2017 nicht ausreichend gewürdigt wurden.“ Das holte das Gericht nun nach. Es schlug vor, dem Kläger bereits ab der Antragstellung am 30. Mai 2017 einen GdB von 50 und ab 8. Oktober 2020 einen GdB von 70 zu gewähren. „Ich war überrascht, aber das Versorgungsamt stimmte dem Vergleich zu“, sagt Pfeiffer.

Wollesen freut sich über den Anspruch auf Rentennachzahlung ab dem Zeitpunkt seiner Antragstellung. Er kann sich nun zwischen vorgezogener Rente für Schwerbehinderte und Erwerbsminderungs­rente entscheiden.

Jörg Ciszewski


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Schlagworte Schwerbehinderung | Sozialrecht | GdB | Grad der Behinderung | Rentenanspruch

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