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VdK-Mitglied Stephan Korth ist querschnittsgelähmt und benötigt ein Handbike, um mobiler zu werden und beweglich zu bleiben. Seine Krankenkasse setzt aber alles daran, seinen Antrag abzulehnen. Dem VdK Hessen-Thüringen gelingt es, das Handbike für sein Mitglied auf dem Klageweg durchzusetzen.
Wenn Stephan Korth mit seinem Faltrollstuhl fährt, werden Bordsteinkanten zu unüberwindbaren Hürden, und auf abschüssigen Wegen droht er, die Kontrolle zu verlieren. Der 64-Jährige kann seinen Rollstuhl nicht mit den Händen bremsen oder Manöver steuern, denn dazu fehlt ihm die Muskelkraft.
Einkaufen fahren, mal ins Kino oder Freunde besuchen kann er daher nicht ohne Hilfe. „Mein Leben findet eigentlich nur im Haus und auf dem Grundstück statt, wo ich mich ohne Hindernisse allein fortbewegen kann“, sagt Korth. Er wünscht sich daher ein Handbike, mit dem er am Leben außerhalb seiner vier Wände teilnehmen kann. Dabei handelt es sich um eine elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung, die sich auch ohne großen Kraftaufwand bedienen lässt.
Bei seiner Krankenkasse beantragt er ein solches Handbike. „Ich könnte das Gerät eigenständig an den Faltrollstuhl ankoppeln und wäre zum Beispiel bei Einkäufen nicht mehr auf Hilfe angewiesen.“
Mit einem Handbike zu fahren, würde auch seine Beweglichkeit fördern und helfen, Muskelverspannungen im Schulter-Arm-Bereich zu reduzieren. Seit einem Verkehrsunfall 1978 ist Korth ab den Hüften querschnittsgelähmt. Schulter und Arme gehören zu den wenigen Körperteilen, die er noch bewegen kann.
Vor allem die Schulter muss regelmäßig trainiert werden, damit sie beweglich bleibt. Aus Sicht seines Arztes wäre der Einsatz eines Handbikes drei- bis viermal in der Woche ein gutes Training. Allerdings sieht die Krankenkasse das anders und lehnt die Versorgung mit dem rund 8600 Euro teuren Hilfsmittel ab. Sie bietet dem VdK-Mitglied einen Elektrorollstuhl an, der rund 5000 Euro kostet. Damit könne sich Korth den Nahbereich ausreichend erschließen, heißt es in der Ablehnung der Krankenkasse. Das beantragte Handbike sei aus ärztlicher Sicht nicht notwendig.
Die Krankenversicherung stützt sich bei dieser Einschätzung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Gegen die Ablehnung erhebt der VdK Hessen-Thüringen Klage. Das Sozialgericht holt für die Beweiserhebung ein ärztliches Sachverständigengutachten ein. Darin steht, dass ein Handbike erforderlich ist, damit die Behinderung nicht weiter fortschreitet.
Das Sozialgericht Gießen gibt dem Kläger Recht und erklärt in seinem Urteil, dass es Aufgabe der Krankenkasse ist, eine weitgehende Wiederherstellung der Gesundheit zu unterstützen. Ziel müsse sein, dass der Versicherte ein möglichst selbstständiges Leben führen kann. Dazu zähle, dass er wichtige Orte für Alltagsgeschäfte nahe der Wohnung erreichen können muss.
Auch wenn im Normalfall ein Handbike nicht zu den Hilfsmitteln gehöre, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, liege im konkreten Fall eine Besonderheit vor, heißt es in der Urteilsbegründung des Sozialgerichts Gießen weiter.
Das Gericht folgt Korth in seinen Antragsgründen: Weil er sich nur unter Schmerzen und mit fremder Hilfe außerhalb seines Grundstücks fortbewegen kann, sei ein handkurbelgetriebenes Gerät sinnvoll – zumal es ihn auch aus medizinisch-therapeutischer Sicht beweglicher hält. In einem Elektrorollstuhl sieht das Gericht keine geeignete Alternative. Es verurteilt die Krankenversicherung daher, den Kläger mit einem Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb zu versorgen.
Dagegen legt die Krankenkasse Berufung ein. Das Hessische Landessozialgericht weist diese allerdings zurück und schließt sich dem Urteil des Sozialgerichts an.
Stephan Korth ist sehr zufrieden mit dem Ausgang des Rechtsstreits und der Arbeit des VdK, allerdings nicht mit der Dauer des Verfahrens. Er geht davon aus, dass die Krankenkasse dieses absichtlich in die Länge gezogen hat, und spricht von einer „Hinhaltetaktik“. Rund sechs Jahre hat es gedauert, bis im Oktober 2021 das Urteil endlich rechtskräftig wurde. Korths Gesundheitszustand hat sich in dieser Zeit verschlechtert. Weil es Probleme mit der Schmerzbehandlung gibt, musste er zwischenzeitlich Morphium nehmen. Außerdem droht seine Wirbelsäule zu versteifen.
Und noch immer wartet Stephan Korth auf sein Handbike: „Es gab Lieferschwierigkeiten in China. Die Akkus hätten aus diesem Grund erst im Dezember 2022 geliefert werden können. Deshalb ist jetzt eine deutsche Firma mit der Herstellung beauftragt.“ Das VdK-Mitglied hofft nun, dass es in den kommenden Wochen endlich mit der Lieferung der dringend benötigten Unterstützung klappt.
Jörg Ciszewski
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Schlagworte Handbike | Hilfsmittel | Krankenkasse | Kostenübernahme | Querschnittslähmung
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