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Ein VdK-Mitglied aus Oberfranken ist bei Malerarbeiten in seinem Haus von der Leiter gestürzt. Mehrere Operationen und Rehamaßnahmen konnten die Schulterbeschwerden nicht verbessern. Dauerhafte Schmerzen zwangen den Müllwerker dazu, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Der VdK half ihm, seine Rechte durchzusetzen.
Stephan Brocke aus Küps im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern hat 30 Jahre lang als Müllwerker gearbeitet. „Ein richtiger Knochenjob, denn man braucht viel Kraft“, betont der heute 57-Jährige.
Doch durch die Verletzung der rechten Schulter nach dem Sturz 2013 büßte er seine Kraft ein. Im Dezember 2014 hat der damals 51-Jährige eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern lehnte den Antrag ab, weil sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sah. Brocke schaltete daraufhin die VdK-Kreisgeschäftsstelle Kronach ein. Kreisgeschäftsführerin Anja Schmidt legte Widerspruch ein. Dieser wurde abgewiesen, ebenso wie die anschließende Klage.
Inzwischen hatte das VdK-Mitglied mehrere Schulter-Operationen, eine Reha sowie eine stationäre Schmerztherapie hinter sich, die jedoch nicht halfen. Der Oberfranke beantragte im Januar 2016 erneut eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Im selben Jahr folgte eine weitere Operation, bei der ein neues Schultergelenk eingesetzt wurde. Trotzdem kehrten die Schmerzen zurück. Doch auch der zweite Antrag wurde im Dezember 2017 beim Sozialgericht abgelehnt. Widerspruch und Klage scheiterten ebenfalls. Die Behandlungsmöglichkeiten seien nicht ausgeschöpft, so die Begründung.
Im April 2018 reichte das VdK-Mitglied dann den dritten Rentenantrag ein, der abermals abgelehnt wurde. Der VdK legte Widerspruch ein, da er die gesundheitlichen Einschränkungen nicht genügend berücksichtigt sah. Stephan Brocke war zu dem Zeitpunkt bereits seelisch stark belastet. Als 2019 Schüttelanfälle des Oberkörpers hinzukamen, die vom Nervenschaden im Schultergelenk herrühren, begab er sich in psychiatrische Behandlung.
Ein erneutes Gutachten vom September 2019 wirkte sich endlich zugunsten des VdK-Mitglieds aus. Anja Schmidt über das Verfahren: „Dass es dreimal bis vor das Sozialgericht gehen musste, ist schon eine Hausnummer und hat Herrn Brocke auf eine harte Geduldsprobe gestellt.“
Elisabeth Antritter
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Rechtsberatung | Sozialgericht
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