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Bedingt durch einen Schlaganfall hat VdK-Mitglied Beate Maltert (Name von der Redaktion geändert) eine Fußhebeschwäche. Als sie ein modernes Hilfsmittel beantragte, half ihr Sozialrechtsreferentin Kathleen Puschbeck vom VdK Sachsen, dieses bei der Krankenkasse durchzusetzen.
Beate Maltert hatte bereits im Jahr 2015 eine Orthese bekommen. Als Folge des Schlaganfalls sind ihre Nerven im linken Bein dauerhaft geschädigt. Sie hat eine Fußheberparese, das heißt, sie kann den Fuß von der Zehenspitze bis zur Ferse nicht mehr richtig anheben. Diese Schwäche wird auch Fallfuß genannt. Bereits bei kleinen Unebenheiten hat das VdK-Mitglied Probleme beim Laufen. Fehlhaltungen mit Schmerzen sind die Folge. Beate Maltert ermüdet auch schnell beim Gehen. Sie zog sich deshalb immer mehr zurück.
2017 stellte sie bei der AOK Plus einen Antrag auf Kostenübernahme für die kabellose Peroneusschiene „My Gait“, ein Fußhebersystem mit funktioneller Elektrostimulation. Es würde ihr ermöglichen, den linken Fuß wieder aktiv zu bewegen und so ihre Mobilität und Lebensqualität zu verbessern.
Das System lehnte die Kasse als nicht notwendig ab. Sie schaltete den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Dieser sah in seinem Gutachten keinen medizinischen Zusatznutzen „gegenüber der Anwendung einer Orthese oder eines knöchelübergreifenden orthopädischen Maßschuhs“. Die Kasse forderte Beate Maltert auf, ihren Widerspruch zurückzunehmen, was sie nicht tat. Der daraufhin angerufene Widerspruchsausschuss der AOK Plus lehnte den Fußheber ebenfalls ab.
Das ganze Hin und Her brachte es mit sich, dass die Kasse gesetzlich vorgegebene Fristen nicht einhielt und die sogenannte Genehmigungsfiktion eintrat. Das bedeutet, das Hilfsmittel gilt als genehmigt. In der Sache konnte Kathleen Puschbeck den medizinischen Nutzen für Beate Maltert nachweisen. Bevor es endgültig zur Klage kam, führte eine gerichtliche Verfügung des Sozialgerichts Chemnitz dazu, dass die Kasse erneut prüfte und anschließend die Kosten für das Hilfsmittel dann doch übernahm.
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sko
Schlagworte Hilfsmittel | Sozialrecht | Kostenübernahme | Genehmigungsfiktion | Peroneusschiene | Fallfuß | Rechtsberatung
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