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Wie beschwerlich der Weg zu einer Erwerbsminderungsrente sein kann, hat Andreas L. (Name von der Redaktion geändert) aus Sachsen erlebt. Sechs Jahre lang lebte er zwischen Hoffen und Bangen. Mithilfe des VdK Sachsen hat er es geschafft und bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente und außerdem eine Nachzahlung von knapp 17.000 Euro.
Die Leidensgeschichte von Andreas L. liest sich so wie die vieler anderer Menschen, die aufgrund massiver gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr arbeiten können. Als Kind hatte der heute 59-Jährige eine Hirnhaut- und Gehirnentzündung. Dadurch ist seine rechte Körperhälfte immer wieder von spastischen Lähmungen betroffen.
Trotz dieser Einschränkung kam Andreas L. viele Jahrzehnte gut zurecht, erlernte den Beruf eines Mechanikers für Datenverarbeitung und Büromaschinen. Dann wurde er arbeitslos und schulte mit Anfang 40 zum Energieelektroniker um. Fünf Jahre später verschlechterte sich sein Gesundheitszustand stark. „Ich litt unter Schlaflosigkeit und konnte mich in der Arbeit nicht mehr konzentrieren“, erzählt das VdK-Mitglied. Immer wieder sei er krankgeschrieben gewesen. Das ging über viele Jahre so. „Mit jedem Jahr wurde es schlimmer“, erinnert sich Andreas L. Er habe unbedingt arbeiten wollen und sich dagegen gewehrt, nicht mehr leistungsfähig zu sein. Seine Hausärztin habe ihm immer wieder geraten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
So kam Andreas L. zum Sozialverband VdK. „Das Beste, was ich machen konnte“, sagt er. Was er bei der ersten Beratung noch nicht ahnte: Es sollte sechs Jahre dauern, bis er zu seinem Recht kam. Denn sein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wurde von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland abgelehnt.
Begründung: Die Umschulung wurde nicht anerkannt und damit auch nicht der qualifizierte Berufsschutz als Facharbeiter. Der VdK begründete seinen Widerspruch damit, dass die Umschulung zum Energieelektroniker einer dreijährigen Ausbildung gleichzustellen ist. „Nach den Auskünften der Bundesagentur für Arbeit erfordern alle Berufsbilder als Elektroniker zumindest eine dreijährige Ausbildung“, so Kathleen Puschbeck, Juristin beim VdK Sachsen.
Der VdK veranlasste in dem Widerspruchsverfahren weitere medizinische Begutachtungen. Denn die Entscheidung, die Erwerbsminderungsrente abzulehnen, wurde mit einem Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2012 begründet. Darin wurde dem VdK-Mitglied ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt attestiert. Das neurologisch-psychiatrische Gutachten vom Januar 2018 kam jedoch zu einem anderen Schluss. Demnach liegen bei Andreas L. erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vor. Außerdem bescheinigten die Gutachter dem Sachsen keine Wegefähigkeit.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich und der vollen Erwerbsminderungsrente für Andreas L. in Höhe von monatlich 781,46 Euro. Außerdem erstritt der VdK Sachsen eine Nachzahlung für die sechs Jahre in Höhe von knapp 17.000 Euro. „Ich hätte ohne den VdK wahrscheinlich schon längst aufgegeben“, sagt Andreas L. Während der vielen Jahre zwischen Hoffen und Bangen hätten ihm die Mitarbeiter der VdK-Beratungsstelle in Chemnitz immer wieder Mut gemacht, weiterzukämpfen. „Es hat sich gelohnt“, sagt der 59-Jährige.
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ikl
Schlagworte Sozialrecht | Rechtsberatung | Erwerbsminderungsrente | Widerspruch
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