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Dank der Hartnäckigkeit ihrer Mutter und viel VdK-Einsatz hat die neunjährige Anastina eine Neuro-Orthese bewilligt bekommen. Diese erleichtert ihr das Gehen und verbessert ihre Haltung.
„Es kribbelt ein bisschen“, sagt Anastina Reichel über das Gerät, das um ihre rechte Wade gebunden ist. Seit mehr als einem Jahr trägt die neunjährige Schülerin, die unter einer Spastik leidet, ihre Neuro-Orthese. Über leichte Stromstöße stimuliert dieses Gerät die Muskulatur so, dass Anastina die Ferse auf den Boden setzt. Seit sie die Orthese trägt, haben sich ihr Gang und ihre Haltung deutlich verbessert, und sie stürzt nicht mehr so häufig wie früher.
Ihre Eltern sind froh, dass Anastina die Orthese hat. Zweieinhalb Jahre kämpfte Mutter Stefanie mit der Krankenkasse, bis das Gerät bewilligt wurde. Erst die vom VdK-Kreisverband Wunsiedel beim Sozialgericht Bayreuth eingereichte Klage veranlasste die Krankenkasse zum Einlenken.
Stefanie Reichel hatte selbst mehrere Gutachten von Physiotherapeuten, Orthopäden und Kliniken zusammengetragen, die sich alle für die Neuro-Orthese aussprachen. Außerdem hatte sie Videoaufnahmen ihrer Tochter vorgelegt, die zeigen, wie gut Anastina damit gehen kann. Doch die Krankenkasse wollte nur feste Orthesen bezahlen, die auf Dauer sogar teurer gewesen wären, da Anastina immer wieder neue gebraucht hätte. Die Neuro-Orthese steht nicht im Hilfsmittelkatalog, wie die Krankenkasse erklärte.
Das elektronische Fußheberstimulationsgerät ist nicht nur kostengünstiger. Anastina kann es voraussichtlich auch bis ins Erwachsenenalter tragen. Die elektrischen Impulse helfen dabei, die Bewegungsabläufe so einzuüben, dass ihr Gehirn diese möglicherweise speichern wird und sie doch noch richtig gehen lernt.
Anastina ist nicht allein, sondern zusammen mit ihrer Zwillingsschwester Karolina auf die Welt gekommen. Da die beiden so eng im Mutterleib verbunden waren und schwere Komplikationen drohten, mussten die Zwillinge bereits in der 32. Schwangerschaftswoche, sieben Wochen vor dem Termin, per Kaiserschnitt geholt werden.
Nach der Geburt folgten sieben Wochen mit heftigen Komplikationen im Krankenhaus. Das Ehepaar Reichel war froh, dass ihre beiden Kinder überlebten und schließlich nach Hause konnten. Ihre Entwicklung verlief dann jedoch sehr unterschiedlich. Das fiel aber erst im Alter von anderthalb Jahren auf, als Karolina gehen konnte, Anastina dagegen noch immer nur robbte. Ihre Eltern ließen sie daraufhin untersuchen.
Die Ärzte gehen davon aus, dass das Gehirn aufgrund der Frühgeburt zu wenig Sauerstoff bekam und sie so eine Cerebralparese erlitt: Das heißt, ein Teil des Gehirns ist gelähmt, und deswegen konnte sie ihren linken Arm und ihr rechtes Bein zunächst nicht bewegen. Die Ärzte meinten damals sogar, sie werde nie laufen können. Doch durch Krankengymnastik und ständiges Training lernte sie nicht nur, den linken Arm und die Hand zu bewegen, sondern sie konnte auch gehen, allerdings nur auf der Fußspitze.
2015 entdeckte ihre Mutter dann in einem Orthopädiegeschäft eine elektronische Orthese. Sie konnten diese testweise ausleihen – mit Erfolg. Fortschritte waren sofort festzustellen. Stefanie Reichel beantragte das rund 5.000 Euro teure Hilfsmittel. Doch die Krankenkasse bewilligte lieber feste Orthesen, die jährlich etwa 3.000 Euro kosten sollten.
So wandte sie sich schließlich an VdK-Sozialrechtsberaterin Petra Schwintek in Wunsiedel. Diese reichte die Klage beim Sozialgericht ein, und so konnte der VdK auf der Zielgeraden entscheidend helfen – und seitdem ist Anastina gut zu Fuß.
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In diesem Video haben wir Anastinas Familie interviewt, schauen Sie gern rein:
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