Springen Sie direkt:
Dank der Unterstützung durch den Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen hat Nicole B. (Name von der Redaktion geändert) durchgesetzt, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine spezielle Therapie mit Medizinal-Cannabisblüten übernimmt. Das schwerkranke VdK-Mitglied konnte dadurch neuen Lebensmut fassen.
Nicole B. leidet unter anderem an einer seltenen Autoimmunerkrankung der Leber und einer mittelschweren Depression. Bei dem komplexen Krankheitsgeschehen brachten alle herkömmlichen medizinischen Maßnahmen keine ausreichende Linderung. Der starke Leidensdruck mit Dauerschmerzen führte sogar dazu, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen konnte. Von ihrem Partner auf Medizinal-Cannabis aufmerksam gemacht, informierte sie sich. Dieses Mittel enthält unter anderem Cannabinoide (CBD), die beispielsweise entzündungshemmend wirken.
Das VdK-Mitglied bekam nach Prüfung des Falles vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie. Diese wird nur erteilt, wenn alle anderen Maßnahmen nichts gebracht haben.
Die neue Therapie war erfolgreich. Seitdem benötigt Nicole B. sehr viel weniger Medikamente, die teils erhebliche Nebenwirkungen hatten und die Leber belasteten. Starke chronische Gelenkschmerzen wurden erträglicher, Schlafstörungen und Appetit besserten sich. Ihr Körpergewicht normalisierte sich. Nicole B. fasste wieder neuen Lebensmut.
Doch die Krankenkasse wollte die Kosten für die Therapie nicht übernehmen und lehnte die Anträge ab, unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass Cannabis als medizinische Behandlung nicht anerkannt sei. Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen wandte sich das Mitglied an Rechtsberater Jens-Uwe Moll von der VdK-Rechtsschutzabteilung Hannover. Bis dahin hatte Nicole B., die nur eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die Therapiekosten selbst getragen.
Jens-Uwe Moll machte im Widerspruchsverfahren gegen die Krankenkasse im Juni 2016 erfolgreich deutlich, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht. Die beigefügten Stellungnahmen der behandelnden Ärzte unterstützten die Forderung. Zwischenzeitlich lag auch ein positives Sozialgerichtsurteil zugunsten des VdK-Mitglieds vor. Zudem hatte das Gesundheitsministerium eine Änderung des Betäubungsmittelrechts angekündigt, die ab 2017 eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ermöglichte. Vor diesem Hintergrund lenkte die Kasse ein und übernahm die Therapiekosten.
Mittlerweile ist die Gesetzesänderung in Kraft getreten. Damit sei zwar die Kostenübernahme grundsätzlich geregelt, doch es gebe nach wie vor Probleme, berichtet Moll. Da es sich um ein Betäubungsmittel handelt, wird jeder Fall einzeln geprüft. Hier käme es zwischen Versicherten und Krankenkassen weiterhin zu Konflikten, sodass mit weiteren sozialrechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen sei, so der VdK-Rechtsberater.
Lesen Sie mehr:
sko
Schlagworte Cannabis | Krankenkasse | Sozialrecht | Krankenversicherung | Kostenübernahme | Therapie | Widerspruch
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/73676/cannabis-therapie_widerspruch_gegen_krankenkasse_durchgesetzt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.