29. Mai 2017
So hilft der VdK

Reha-Anspruch für Mitglied aus Pforzheim durchgesetzt

„Die Reha hat mir gut getan“

Mit Hilfe des VdK in Pforzheim hat Mitglied Andrea Otto (Name von der Redaktion geändert) ihren Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation durchgesetzt. Die Klage vor dem Sozialgericht Karlsruhe führte letztendlich zu dem erwünschten Erfolg.

Symbolfoto: Eine Lupe vergrößert ein Paragraphen-Zeichen
© Thorben Wengert/pixelio.de

„Die Reha hat mir so gut getan. Endlich bin ich wieder bei Kräften“, sagt VdK-Mitglied Andrea Otto. Die 52-Jährige leidet seit ihrer Kindheit an Bronchialasthma und in der Folge an der schweren Lungenerkrankung COPD. Doch bis zur dringend benötigten Rehabilitation musste das VdK-Mitglied erst mal Durchhaltevermögen beweisen.

Im April 2017 konnte Andrea Otto endlich ihre schwer erkämpfte stationäre Rehamaßnahme auf der Nordseeinsel Föhr absolvieren. „Mein Lungenvolumen hat sich verbessert. Ich kann auch wieder gut schlafen, die Kopfschmerzen sind weg“, freut sich Otto über die wiedergewonnene Lebensqualität. Die Marketingführungskraft konnte in der Rehaeinrichtung auch ihre Kenntnisse über Asthma aktualisieren.

Ihr Rentenversicherungsträger hatte den Reha-Antrag zunächst abgelehnt. Ihre Gesundheitsstörungen erforderten keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, so die Deutsche Rentenversicherung. Auch im Widerspruchsverfahren blieb es bei dieser Aussage. Ambulante Maßnahmen würden völlig ausreichen. Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sei nicht notwendig, teilte die Rentenversicherung mit.

Die Kehrtwende brachte erst die erfolgreiche Klage vor dem Sozialgericht Karlsruhe. Hier vertrat Sozialrechtsreferentin Lena Getrost von der VdK-Servicestelle Pforzheim das Mitglied. Getrost hatte in ihrer Klageschrift hervorgehoben, dass die zahlreichen Gesundheitsschäden die Erwerbsfähigkeit der Asthmatikerin erheblich gefährdeten. Denn Marketingfachfrau Andrea Otto hatte erkrankungsbedingt ihre beruflichen Anforderungen einschließlich Auslandsdienstreisen zuletzt nur noch sehr eingeschränkt erfüllen können. Neben Asthma und COPD litt sie auch unter starker Erschöpfung, Migräne sowie erheblichen Schlafstörungen. Außerdem hatte sie Gelenk- und Wirbelsäulenbeschwerden. Hinzu kam die seelische Belastung durch den Tod des Bruders.

Für VdK-Juristin Getrost war klar, dass hier nur eine stationäre Rehamaßnahme, am besten an der See, die drohende Erwerbsminderung abwenden kann. Die behandelnden Fachärzte von Andrea Otto unterstützten den Rehaantrag mit ihren Attesten. Sie belegten, dass ohne eine schnelle stationäre Rehamaßnahme keine Besserung zu erwarten sei und die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet werde. Dank der Reha verfügt Andrea Otto heute wieder über die nötige Kraft, um ihren Beruf erfolgreich zu meistern.

Britta Bühler

Schlagworte Rehabilitation | Reha-Anspruch | COPD | Sozialrecht | Asthma | Erwerbsminderung | Sozialgericht | Widerspruch | Rentenversicherung | Rechtsberatung

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