26. April 2017
So hilft der VdK

VdK erstreitet Hinterbliebenenversorgung für Witwe eines Radarstrahlenopfers

„Ich bin dem VdK sehr dankbar für die Hilfe“

Nach 14 Jahren endete das Gerichtsverfahren für VdK-Mitglied Heidelore Borgmann mit einem positiven Urteil. Das Landessozialgericht (LSG) Celle sprach ihr rückwirkend ab 2001 eine Hinterbliebenenrente zu.

Symbolfoto: Ein Richterhammer
© Thorben Wengert/pixelio.de

Der Mann von Heidelore Borgmann war als Berufssoldat bis 1979 im Flugsicherungsdienst der Bundeswehr tätig. Im Jahr 1999 wurde bei dem 60-Jährigen ein Gehirntumor festgestellt, an dem er trotz Behandlung noch im selben Jahr verstarb.

2001 stellte seine Witwe einen Antrag auf Hinterbliebenenversorgung gemäß Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Die Erkrankung ihres Ehemannes sei auf die Strahlenbelastung zurückzuführen, der dieser während seiner Tätigkeit an den verschiedenen Radaranlagen der Bundeswehr ausgesetzt war. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Heidelore Borgmann klagte daraufhin gegen das Land Niedersachsen.

Positives Gutachten

Ein Gutachter des versorgungsmedizinischen Dienstes der Bundeswehr gelangte zu der Einschätzung, dass die erfolglos therapierte Erkrankung als Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt werden müsse. Der Verstorbene habe an der Radaranlage AN/CPN-4 gearbeitet. Daher sei eine Belastung durch krebserregende ionisierende Strahlung zu unterstellen. Als ionisierende Strahlung wird Teilchen- oder elektromagnetische Strahlung bezeichnet, die so energiereich ist, dass sie infolge ihrer physikalischen Wirkung in lebendem Gewebe großen Schaden anrichten kann. Doch das Land Niedersachsen sah es als nicht nachgewiesen an, dass der Mann genau an dieser Radaranlage tätig gewesen war.

Im Jahr 2006 erhob Heidelore Borgmann Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg. 2012 schaltete sich auf ihren Wunsch hin der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen erfolgreich in das laufende Klageverfahren ein. Bereits 2013 verurteilte das Gericht daraufhin das Land Niedersachsen, die Hinterbliebenenleistung an die Witwe zu gewähren. Die Aussage eines Zeugen und der Klägerin hatten das Sozialgericht überzeugt, dass der Verstorbene an dem fraglichen Radargerät tätig war. Dafür spreche auch, dass Heidelore Borgmann von der Herstellerfirma des Gerätes eine Entschädigung erhalten habe. Doch das Land ging in Berufung vor dem Landessozialgericht (LSG) Celle. Laut einer Gesetzesänderung war ab 2013 dann nicht mehr Niedersachsen zuständig, sondern die Bundesrepublik Deutschland.

Nach längeren schriftlichen Auseinandersetzungen und einer mündlichen Verhandlung wies das LSG die Berufung 2015 zurück. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Tumorerkrankung als Wehrdienstbeschädigung seien erfüllt. „Ich habe kaum noch zu hoffen gewagt, dass ich eine Hinterbliebenenrente bekomme,“ freute sich Heidelore Borgmann. „Ich bin dem VdK und seinem Prozessbevollmächtigten Hartmut Erdmann sehr dankbar für die Hilfe.“ 

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Sabine Kohls

Schlagworte Radarstrahlenopfer | Sozialrecht | Entschädigung | Sozialgericht | Landessozialgericht | So hilft der VdK | Hinterbliebenenrente | Rente | Soldatenversorgungsgesetz | Erkrankung | Wehrdienstbeschädigung

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