28. November 2016
So hilft der VdK

Neuanfang mit 56 Jahren: Rentenversicherung muss Umschulung finanzieren

Mit 56 Jahren fängt Regina Özcan aus Westerngrund im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg noch einmal ganz von vorne an: Die gelernte Krankenpflegehelferin wird Busfahrerin. Die von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern finanzierte Umschulung hat sie sich mit Hilfe des VdK erstritten.

Symbolfoto: Ein Blatt Papier, auf das ein Paragraphen-Symbol aufgedruckt ist
© tarudeone/pixelio.de

Regina Özcan arbeitete mehr als 30 Jahre als Krankenpflegehelferin, doch der Rücken machte nicht mehr mit. Ihr Arzt sagte ihr voraus, sie werde über kurz oder lang in der Erwerbsunfähigkeit landen, wenn sie diesen Job weiterhin ausübe. Diese Diagnose unterstützten auch ein Amtsarzt und der Arzt der Deutschen Rentenversicherung.

„Ich habe meinen Beruf geliebt“, bedauert Özcan. Zu diesem Zeitpunkt war sie 54 Jahre alt und fühlte sich zu jung, um schon in Rente zu gehen. Sie wollte weiter arbeiten – auch in einem anderen Beruf. Auf das Busfahren kam sie, weil ihr Mann ebenfalls einen Busführerschein gemacht hatte und sie gemeinsam mit ihm Fachfragen gepaukt hat. „Das passt zu mir“, sagt sie. „Da habe ich Kontakt zu Menschen und bin viel unterwegs. Ein Bürojob wäre nichts für mich.“

Im April 2015 beantragte sie im Rahmen einer Beruflichen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern eine Umschulungsmaßnahme. Diese wurde abgelehnt. „Die Rentenversicherung war der Auffassung, ich solle mir einen einfachen Job suchen, der dann bezuschusst wird“, berichtet Özcan. Patricia Hofmann, Sachbearbeiterin beim VdK Aschaffenburg, legte Widerspruch ein, der mit Widerspruchsbescheid vom August 2015 zurückgewiesen wurde. Daraufhin erhob der VdK Klage vor dem Sozialgericht Würzburg.

Das Gericht schloss im November 2015 einen Vergleich und genehmigte die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Daraufhin beantragte Regina Özcan im Februar 2016 die Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung zur Busfahrerin.

Wieder wurde der Antrag abgelehnt, diesmal aus orthopädischen Gründen. Der VdK legte aufgrund einer fehlerhaften Ermessensentscheidung und fehlender Ermittlungen des Sachverhalts erneut Widerspruch ein. Für Regina Özcan folgte ein Ärztemarathon: „Hausarzt, Rheumatologe und Orthopäde haben mir bescheinigt, dass ich sehr wohl als Busfahrerin arbeiten kann“, berichtet sie.

Doch damit nicht genug: Als sie die Atteste eingereicht hatte, forderte die Rentenversicherung, den zukünftigen Arbeitgeber anzugeben. „Wie kann ich einen Arbeitgeber haben, wenn ich noch nicht einmal den Busführerschein habe?“, fragte sich die 56-Jährige. Aber auch dafür fand sich eine Lösung: Die Stadtwerke Gelnhausen im angrenzenden Main-Kinzig-Kreis gaben an, Özcan im Falle einer bestandenen Führerscheinprüfung möglicherweise einzustellen.

Zwei Prüfungen bestanden

Im Juli 2016 genehmigte die Rentenversicherung endlich die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: den Führerschein Klasse D. Özcan steckt bereits mitten in der Ausbildung. „Zwei Prüfungen habe ich schon bestanden, es fehlt nur noch der praktische Teil“, erzählt sie stolz. Noch im Dezember dieses Jahres will sie fertig sein und freut sich schon darauf, wieder zu arbeiten. „Das Kämpfen hat sich gelohnt“, zieht sie Bilanz. „Mit meiner Geschichte möchte ich anderen Menschen Mut machen. Es lohnt sich, zu kämpfen – schließlich müssen wir alle arbeiten, bis wir 67 sind.“

ali

Schlagworte Umschulung | Sozialrecht | Rechtsberatung | Rentenversicherung | Leistungen zur Teilhabe | Arbeitsleben | Kosten | Reha | Kostenübernahme | Umschulungsmaßnahme | Rehabilitation

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