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Erst als der VdK Tauberbischofsheim sich einschaltete, lenkte die Krankenkasse ein und bewilligte eine moderne Leselupe für VdK-Mitglied Maren G. (Name von der Redaktion geändert) aus Baden-Württemberg. Sie hat eine Augenerkrankung und braucht privat und beruflich spezielle Hilfsmittel.
Im November 2010 wurde bei Maren G. an beiden Augen eine seltene Netzhauterkrankung festgestellt. Das bedeutete, dass sie in absehbarer Zeit im Alltag auf eine Leselupe und eine entsprechende Vergrößerungssoftware für den Computer angewiesen sein würde. Im Herbst 2013 war ihre Erkrankung so weit fortgeschritten, dass sie sich im Blindeninstitut in Würzburg beraten ließ, welche Hilfsmittel sie konkret benötigt, und probierte diese dort auch gleich aus.
Der Augenarzt verschrieb ihr anschließend eine Optelec Leselupe und die Vergrößerungs-Software "Zoom Text". "Nie hätte ich gedacht, dass diese Verordnung des Arztes in Frage gestellt würde", sagt Maren G. "Ich war zu diesem Zeitpunkt Mitte Dreißig und kämpfte nebenbei noch auf verlorenem Posten um meinen Minijob. Der Sohn war in der Grundschule und die Tochter im Kindergarten."
Ihr Mann erkundigte sich vorsorglich bei der Krankenkasse, wohin die Verordnung geschickt werden sollte. Doch dann tat sich wochenlang nichts. Das Ehepaar hakte bei der Kasse nach. Mitte Dezember bekam die junge Frau ein altertümliches Modell einer sperrigen Leselupe zugeschickt, mit dem sie nicht zurechtkam. Eine Einweisung gab es nicht, da die Vertragsfirma der Kasse weit weg lag. Die verordnete Leselupe verweigerte die Firma mit dem Hinweis, diese würde die Kosten übersteigen, und machte zudem per Telefon Druck. Maren G. solle das Gerät halt zurückschicken, wenn sie es nicht wolle, ansonsten müsse sie es selbst bezahlen. Sie wandte sich verunsichert an Albrecht Zentgraf vom VdK Sozialrechtsschutz in Tauberbischofsheim. Dieser beruhigte das VdK-Mitglied erst einmal.
Der VdK-Sozialrechtsreferent setzte sich mehrfach telefonisch und schriftlich mit der Kasse in Verbindung. Er forderte sie ultimativ auf, einen endgültigen Bescheid zu erlassen, damit Widerspruch erhoben werden kann. Doch dazu kam es nicht. Die Kasse lenkte vorher ein. Sie bewilligte und zahlte die notwendige Software und die verordnete Leselupe.
Die Schwierigkeiten mit dem Vertragsunternehmen seien Folge des harten Preiskampfes, weiß Albrecht Zentgraf aus der Praxis. Die Pauschalen der Kassen seien so gering, dass bei Hilfsmitteln alte oder gebrauchte Geräte fast schon Standard seien, so seine Erfahrung.
"Ohne die Einschaltung des VdK wäre die Entscheidung nicht so schnell und positiv gefallen", ist Maren G. überzeugt. "Ein Laie schafft das nicht allein."
sko
Schlagworte Krankenkasse | Rechtsberatung | Hilfsmittel | Leselupe | Vergrößerung | Kostenübernahme | Sozialrecht
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