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Jonas Thein war 17 Jahre alt, als sich sein Leben für immer veränderte: Im Frühling 2013 erlitt er eine Hirnblutung, seither ist er ein Schwerstpflegefall. Obwohl sich der Jugendliche noch in einer Ausbildung befand, hat der VdK Bayern für ihn rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente erwirkt.
Jonas machte in einer Kleinstadt im unterfränkischen Landkreis Haßberge eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Im April 2013 absolvierte er als einer der Besten seines Jahrgangs die Zwischenprüfung. Der Arbeitgeber hatte bereits signalisiert, dass er ihn später übernehmen würde. Doch die Hirnblutung drei Wochen vor seinem 18. Geburtstag machte alle Pläne zunichte. Jonas musste notoperiert werden und sitzt seither im Rollstuhl. Er kann nicht sprechen und die Motorik ist stark eingeschränkt.
„Er bewegt nur den Kopf, aber er bekommt alles mit“, beschreibt Heike Thein den Zustand ihres Sohnes. Auch Kommunizieren ist möglich: Zwinkert er mit dem linken Auge, so bedeutet das Ja. „Wenn man ihn sitzen sieht, kann man kaum glauben, dass ihm etwas fehlt, weil seine Augen wach sind.“
Heike Thein hat die Pflege ihres Sohnes übernommen. Morgens kommt der Pflegedienst zum Waschen und Anziehen und setzt Jonas in den Rollstuhl. „Den Rest mache ich“, sagt Heike Thein.
Im Januar 2014 gewährte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegestufe 3. Zeitgleich beantragte die Familie über den VdK einen Schwerbehindertenausweis. Jonas erhielt einen GdB von 100 und alle Merkzeichen. Darüber hinaus beantragte Sachbearbeiterin Andrea Stühler-Holzheimer vom VdK-Kreisverband Haßberge im Februar bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente – obwohl Jonas die Lehre nicht abgeschlossen hatte. „Hier lag eine sogenannte vorzeitige Wartezeiterfüllung vor, da Jonas seine Ausbildung aufgrund der Erkrankung nicht beenden konnte“, erklärt Stühler-Holzheimer. „Es handelt sich um eine Ausnahme von den vorgeschriebenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die leider nicht sehr bekannt ist. Normalerweise müssen in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.“
Fünf Wochen nach Antragstellung kam der positive Bescheid: Die Rentenversicherung hat die Erwerbsminderungsrente tatsächlich bewilligt – und zwar rückwirkend. „Ich war total überrascht, dass das so ruckzuck durchgegangen ist“, erinnert sich Heike Thein. „Das hätte ich nie erwartet.“ Das Geld verwendet die Familie ausschließlich für Jonas: beispielsweise für den barrierefreien Umbau des Hauses oder dafür, dass ihn die Mutter bei einem Reha-Aufenthalt begleiten kann. Der Rest wird gespart, „denn irgendwann können wir uns nicht mehr um ihn kümmern“. Dann soll für Jonas gesorgt sein.
Familie Thein ist dem Sozialverband VdK dankbar. Nicht nur Jonas ist Mitglied geworden, sondern auch beide Eltern. „Der VdK hat uns sehr geholfen“, betont Heike Thein. „Wir können nur jedem empfehlen, der in eine ähnliche Situation kommt, sich vom VdK beraten und unterstützen zu lassen.“
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ali
Schlagworte So hilft der VdK | Erwerbsminderungsrente | Sozialrecht | Rechtsberatung | Pflegefall | Azubi | Ausbildung | Auszubildender
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