Auf einen Blick
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Erstattung nur bei Verordnung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel – allerdings nur, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet wurde und als Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung anerkannt ist.
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Rückwirkende Erstattung möglich
Stromkosten können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wobei jede Krankenkasse eigene Vorgaben hat – etwa Pauschalabrechnung oder Verbrauchsnachweis.
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Der VdK berät zu Hilfsmitteln
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder zum Thema Hilfsmittel, hilft bei Anträgen und beim Widerspruch, falls die Krankenkasse ein Hilfsmittel ablehnt.