Reisen für Alle: Neues bundesweit einheitliches Kennzeichnungssystem zur Barrierefreiheit
Während die einen je nach Lust, Laune und Geldbeutel ihren Urlaub planen, müssen reisefreudige Menschen mit eingeschränkter Mobilität häufig lange suchen, bis sie etwas Passendes gefunden haben. Da ist nicht nur die Auswahl geringer, sondern oft auch die Unsicherheit größer, ob denn alles stimmt, was zugesichert wurde.
Fest steht: Die verwirrende Vielfalt unwägbarer Begriffe, etwa die Kennzeichnung “behindertenfreundlich”, hilft all denen nicht weiter, die zuverlässige Auskünfte über barrierefreie Reise- und Urlaubsangebote bekommen möchten und müssen.
Genau dies will das neue bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem “Reisen für Alle” leisten: Verlässliche Angaben für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen. Dazu gehören RollstuhlnutzerInnen und gehbehinderte ebenso wie schwerhörige, gehörlose, sehbehinderte, blinde und kognitiv beeinträchtigte Personen.
Umfangreiche Datenbank mit Reiseinformationen
Ziel des Projekts von „Reisen für Alle“ ist der Aufbau einer umfangreichen Datenbank, die im Internet auf den Seiten der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) sowie den Seiten der Landesmarketing-Organisationen abgerufen werden kann. Außerdem plant der ADAC in Kürze eine interaktive Deutschlandkarte, die die Ergebnisse in einer geografisch übersichtlichen Weise zeigt.
Bislang sind über 1.500 Angebote ermittelt worden und schon jetzt lassen sich circa 440 davon auf einer provisorischen Datenbank einsehen:
Das Portal "Reisen für Alle" nutzt zur Bewertung der Barrierefreiheit der einzelnen Angebote eingängige Piktogramme. Diese kennzeichnen die einzelnen Behinderungsarten (RollstuhlnutzerInnen und gehbehinderte ebenso wie schwerhörige, gehörlose, sehbehinderte, blinde und kognitiv beeinträchtigte Personen). Das Piktogramm steht dafür, dass alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt sind.
Falls Anforderungen nur teilweise erfüllt sind, wird das jeweilige Piktogramm mit einem “i” versehen (in diesem Beispiel für schwerhörige und für sehbehinderte Menschen). Es signalisiert, dass man in den Informationen zum Angebot noch einmal genauer daraufhin prüfen sollte, ob es den eigenen Ansprüchen genügt.
In einer dritten Kategorie sind noch weniger Kriterien erfüllt (daher nur ein kleines/kürzeres Häkchen), dennoch liegen Informationen zur Barrierefreiheit vor, die dem einen oder anderen nützen könnten.
Wie werden die Angebote geprüft?
Die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Zielgruppen werden mit detaillierten Erhebungsbögen ermittelt und dies nicht nur für Unterkünfte und gastronomische Angebote, sondern auch für Bereiche wie Kultur und Unterhaltung, Freizeit und Sport, Einkaufen und Verkehr.
Die Kriterien, nach denen Angebote geprüft werden, fußen übrigens auf der Zielvereinbarung, die vom Sozialverband VdK Deutschland initiiert und mit weiteren vier Behindertenverbänden und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sowie dem Hotelverband Deutschland 2005 abgeschlossen wurde.
Die Prüfung der Angebote für “Reisen für Alle” erfolgt durch neutrale externe ErheberInnen, die für ihre Tätigkeit in mehrtägigen Seminaren geschult werden. Die Anbieter, die eine Kennzeichnung wünschen, müssen ihrerseits mindestens eine(n) ihrer MitarbeiterInnen zu einer Schulung zum Thema der Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal entsenden.
Das System zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass es eine Vielzahl konkreter Angaben und nachgemessener Werte (zum Beispiel Türbreiten, Bewegungsflächen) für die NutzerInnen bereithält. So sollen alle Interessierten in die Lage versetzt werden, selbst beurteilen zu können, ob sie mit einem Angebot zurechtkommen oder nicht.
Beteiligte und Projektträger
Das Projekt wird unter anderem getragen vom Tourismus für Alle Deutschland e. V. (NatKo), in dem der Sozialverband VdK Mitglied ist. Durch sein Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) ist der VdK maßgeblich an der Entwicklung des Kennzeichnungssystems beteiligt.
Hauptprojektträger ist das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT). Die Finanzierung des Projekts basiert auf der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für die Einführung des Systems haben zusätzlich einige Länderministerien Mittel bereitgestellt. Viele Behindertenverbände und Organisationen der Tourismuswirtschaft haben begleitend mitgearbeitet und beteiligen sich nach wie vor an der Umsetzung von “Reisen für Alle” in einem Projektbeirat.
Informationen der Bundesländer zu barrierefreien Angeboten
Zwölf Bundesländer bieten bereits auf ihren Internetseiten Informationen zu barrierefreien Angeboten mit dem neuen, einheitlichen Kennzeichnungssystem an:
Baden-Württemberg Externer Link:www.tourismus-bw.de
Bayern Externer Link:www.bayern.by/tourismus-fuer-alle
Berlin: Externer Link:www.visitberlin.de
Hamburg Externer Link:www.barrierefrei-hh.de
Hessen Externer Link:www.hessen-tourismus.de/barrierefrei
Mecklenburg-Vorpommern Externer Link:www.auf-nach-mv.de/urlaub-fuer-alle
Niedersachsen Externer Link:www.niedersachsen-barrierefrei.de
Nordrhein-Westfalen Externer Link:www.nrw-tourismus.de/barrierefrei
Rheinland-Pfalz Externer Link:www.barrierefrei.gastlandschaften.de
Schleswig-Holstein Externer Link:www.sh-tourismus.de
Sachsen-Anhalt Externer Link:www.sachsen-anhalt-tourismus.de