Kategorie Tipp Behinderung Nachteilsausgleich

Auch ein GdB unter 50 bringt Nachteilsausgleiche

Von: Petra Huschke

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Das trifft bundesweit auf 7,9 Millionen Menschen zu. Doch auch mit einem geringeren GdBkurz fürGrad der Behinderung gibt es Nachteilsausgleiche. Daher kann ein Antrag sinnvoll sein. 

Eine blau-weiße Zielscheibe mit aufgedruckten Zahlenwerten zwischen 20 und 100.
Der Grad der Behinderung wird in 10er-Schritten gestaffelt und kann zwischen 20 und 100 variieren. Ab einem GdB von 50 ist man schwerbehindert. Aber auch ein niedrigerer GdB kann Nachteilsausgleiche bedeuten. © IMAGO / Shotshop

Überblick zum Grad der Behinderung

Eine Behinderung kann den Alltag unterschiedlich stark beeinträchtigen. Der Externer Link:Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) variiert zwischen 20 und 100. Je höher er ist, desto mehr sogenannte Nachteilsausgleiche gibt es gemäß Sozialrecht. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert und kann auch einen entsprechenden Externer Link:Ausweis beantragen. In Deutschland trifft das auf rund 7,9 Millionen Menschen zu, das sind 9,3 Prozent der Bevölkerung.

Zur Ermittlung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ist eine medizinische Beurteilung notwendig. Das Versorgungsamt (in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales), das für die Vergabe des GdBkurz fürGrad der Behinderung zuständig ist, bemisst den Grad der Behinderung. Ärztliche Atteste und Befundberichte werden dabei ausgewertet. Gibt es mehrere Beeinträchtigungen, wird ein Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung ermittelt. 

Wie wird der Gesamt-GdB ermittelt?

Dabei werden aber nicht nur einzelne Externer Link:Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet, wie manchmal vermutet wird. Sondern: Entscheidend ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. 

„Es spielt eine Rolle, ob die einzelnen Erkrankungen voneinander unabhängig sind und ganz verschiedene Bereiche im täglichen Leben betreffen, wie etwa eine Herzerkrankung und Wirbelsäulenleiden, oder ob sie sich besonders nachteilig aufeinander auswirken“, sagt Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Externer Link:VdK Bayern. Beispiele für Letzteres sind der Verlust beider Arme oder der Sehfähigkeit auf einem Auge und zugleich einem Hörverlust.

GdB von 10 wird nicht berücksichtigt

Obwohl der GdBkurz fürGrad der Behinderung in Zehnerschritten bemessen wird, bringt ein GdBkurz fürGrad der Behinderung von 10 erst einmal noch keinen Nachteilsausgleich. Das teilt das Amt auch mit. Einen solchen gibt es erst ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20. „Dann wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt“, so Overdiek.

„Es ist zwar möglich, für eine leichte Gesundheitseinschränkung einen Einzel-GdB von 10 zu erhalten. Selbst wenn man mehrere Einzelwerte von 10 hat, werden diese jedoch bei der Bildung des Gesamt-GdB nicht berücksichtigt“, erläutert Jan Gerspach, der das Ressort Leben mit Behinderung beim VdK Bayern leitet.

Ab einem GdB von 20 gibt es Nachteilsausgleiche

Fest steht: Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll. Ab einem Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20 gibt es einen Externer Link:Steuerfreibetrag, der, je höher der GdBkurz fürGrad der Behinderung wird, ansteigt. 

Nachteilsausgleiche sind ab einem Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 zudem ein erweiterter Kündigungsschutz im Arbeitsleben, Externer Link:Zusatzurlaub sowie die Möglichkeit, etwas früher in Altersrente gehen zu können. Bei einem Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung von 30 oder 40 ist im Hinblick auf erweiterten Kündigungsschutz eine Externer Link:Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich, die zusätzlich zu beantragen ist.

Ein Mann hält einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B in die Kamera.
Kategorie Tipp Behinderung Schwerbehinderung

Der Weg zum höheren Grad der Behinderung

Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen. Aber Achtung: Der GdBkurz fürGrad der Behinderung kann auch herabgesetzt werden.

VdK rät seinen Mitgliedern zum Antrag

Gerspach verdeutlicht dies noch einmal: „Nachteilsausgleiche stehen auch Menschen mit Behinderung und einem Grad der Behinderung unter 50 zu, beispielsweise Steuerfreibeträge. Daher raten wir unseren Mitgliedern, auch dann einen Antrag zu stellen, wenn voraussichtlich noch keine Schwerbehinderung vorliegt, aber ein GdB zwischen 20 und 40 möglich ist. Vor allem im Arbeitsleben kann mit einem GdB von 30 oder 40 eine Gleichstellung und dadurch der besondere Kündigungsschutz erreicht werden.“

Wo muss man den Antrag auf Festellung des GdB stellen?

Wer ist die zuständige Stelle für die Feststellung des Grad der Behinderung in Ihrem Bundesland? Hier finden Sie eine Übersicht. In vielen Bundesländern ist auch ein Online-Antrag möglich und / oder Sie können auf der Website die Antragsformulare herunterladen. 

Bundesland zuständige Stelle
Baden-Württemberg Externer Link:Versorgungsamt des Landratsamts am Hauptwohnsitz des Antragstellers
Bayern Externer Link:Zentrum Bayern Familie und Soziales
Berlin Externer Link:Landesamt für Gesundheit und Soziales
Brandenburg Externer Link:Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) 
Bremen Externer Link:Amt für Versorgung und Integration Bremen
Hamburg Externer Link:Versorgungsamt Hamburg
Hessen Externer Link:Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (mehrere Standorte)
Mecklenburg-Vorpommern Externer Link:Landesamt für Gesundheit und Soziales (Stellen in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund)
Niedersachsen Externer Link:Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nordrhein-Westfalen Externer Link:bei der zuständigen Kommune und online über elsa.nrw
Rheinland-Pfalz Externer Link:Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 
Saarland Externer Link:Landesamt für Soziales
Sachsen Externer Link:Stadtverwaltung oder Landratsamt
Sachsen-Anhalt Externer Link:Landesverwaltungsamt Schwerbehindertenrecht
Schleswig-Holstein Externer Link:Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Thüringen Externer Link:Landratsämter, Stadtverwaltungen

Der VdK berät und hilft bei Antragstellung und Widerspruch

Es gibt sehr viele Erkrankungen, die mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 0 bis 100, je nach Ausprägung und Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens, bewertet werden können, zum Beispiel Wirbelsäulenschäden, Externer Link:psychische Erkrankungen, Hörschäden oder Herzerkrankungen. 

Der VdK unterstützt Menschen, die sich unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen. Er berät seine Mitglieder deutschlandweit mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Beratungsstellen zum Thema GdBkurz fürGrad der Behinderung und hilft bei der Antragstellung sowie bei Widersprüchen und Gerichtsverfahren. 

Ärztliche Befundberichte sind für die Bewertung entscheidend. Diese sollten mitgebracht werden. Um alles weitere kümmern sich die VdK-Sozialrechtsberaterinnen und Sozialrechtsberater. 

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