
Unfallkasse muss nach Sturz Rente zahlen – Hohe Nachzahlung erstritten
Ein Unfall während der Arbeit hatte für Sybille Hobel weitreichende Folgen, weil der Durchgangsarzt ihre Verletzungen nicht vollständig dokumentierte. Dank VdK muss die Unfallkasse trotz anfänglicher Ablehnung eine monatliche Rente zahlen.

Lücken in der Unfallanzeige mit schweren Folgen
Sybille Hobel (Name von der Redaktion geändert) erinnert sich gut an den folgenreichen Sturz im September 2020. Die Krankenschwester stand an dem sommerlichen Tag kurz vor dem Feierabend, als sie auf dem Stationsflur auf einer feuchten Stelle ausrutschte und stürzte. Die Schmerzen im linken Bein waren so stark, dass sie zum Durchgangsarzt ging, der eine herausgesprungene Kniescheibe feststellte. Weitere Untersuchungen ergaben einen Ellenbogenbruch im rechten Arm. Ein großes Hämatom am rechten Oberschenkel wurde nicht dokumentiert.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erkannte den Sturz als Arbeitsunfall an und trug die Kosten für die Behandlung des Knies und des Arms. Nach einer sechswöchigen Therapie hatte die Frau weiterhin starke Schmerzen im linken Knie und konnte nicht richtig auftreten. Doch auch der rechte Oberschenkel sorgte für Beschwerden, sodass sie das Bein kaum belasten konnte. Weil das Hämatom an der Stelle aber in der Unfallanzeige nicht erwähnt worden war, behandelten die Ärzte diese Verletzung nicht – obwohl Sybille Hobel während der Externer Link:Reha und bei anderen Untersuchungen auf die Schmerzen im Oberschenkel hingewiesen hatte.
VdK legt Widerspruch ein
Im November 2022 stürzte sie in ihrer Küche erneut. Sie war mit dem Fuß in einer Fliesenfuge hängen geblieben, weil sie das linke Bein nach dem Unfall noch nicht richtig anheben konnte. Sie meldete den Sturz der Unfallkasse. Doch diese erkannte keinen Zusammenhang zum ersten Sturz und lehnte einen Versicherungsfall ab.
Sybille Hobel wandte sich an den Externer Link:VdK-Kreisverband Birkenfeld im Externer Link:Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz. Die dortige Rechtsberaterin Stefanie Funk legte Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dabei wies sie darauf hin, dass auch der rechte Oberschenkel wegen anhaltender Schmerzen endlich untersucht werden müsse, denn die Verletzung sei Folge des versicherten ersten Unfalls.
Die bisher festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit) von zehn Prozent sei zu niedrig, weil diese Verletzung nicht berücksichtigt wurde. Obwohl der VdK ärztliche Nachweise und Befundunterlagen einreichte, lenkte die Unfallkasse vorerst nicht ein. Doch sie beauftragte einen eigenen Gutachter.
Dieser untersuchte endlich auch den rechten Oberschenkel und bestätigte einen Abriss der sogenannten Harmstring-Muskulatur als eine weitere schwere Unfallfolge. Dadurch erhöhte sich die MdEkurz fürMinderung der Erwerbsfähigkeit von Sybille Hobel auf 20 Prozent, sodass ihr von der Unfallkasse eine Rente zustand: Die rückwirkende Nachzahlung betrug knapp 19.000 Euro, monatlich erhält sie nun eine Rente von 612 Euro.
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Wichtig: Alles gut dokumentieren
Sybille Hobel arbeitet heute Teilzeit in der Klinik in einem Bereich, der sie körperlich weniger fordert. „Für die monatliche Rentenzahlung bin ich dankbar. Sie erleichtert vieles“
, sagt sie rückblickend. „Wichtig war für mich aber vor allem, dass endlich das rechte Bein ärztlich versorgt werden kann.“
Rechtsberaterin Stefanie Funk rät allen in einer ähnlichen Situation: „Gehen Sie nach einem Arbeitsunfall direkt zum Durchgangsarzt. Merken Sie sich auch selbst, was passiert ist und dokumentieren sie alle Verletzungen, die mit dem Unfall auftreten.“