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Sparen auf Kosten der Versicherten

Von: Julia Frediani

Die Bundesregierung hat mit einem Kabinettsbeschluss den Weg für milliardenschwere Einsparungen im Gesundheitssystem frei gemacht. Der Sozialverband VdK bewertet die vorgesehenen Kürzungen als ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten.

Geldscheine und Münzen, darunter liegt eine Gesundheitskarte.
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Das Portraitfoto zeigt Verena Bentele, sie trägt eine weiße Bluse und einen dunkelblauen Blazer

Ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet.

Verena Bentele, VdK-Präsidentin

Höhere Zuzahlungen, mehr Einschnitte

Noch müssen die Pläne im Bundestag beschlossen werden, aber es ist absehbar, dass auf gesetzlich Versicherte mit diesen Reformen höhere Zuzahlungen und Einschnitte bei den Leistungen im Gesundheitssystem zukommen werden. Das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung ist es, die steigenden Kosten einzudämmen und damit zukünftige Beitragserhöhungen zu vermeiden.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Plänen: „Die Bundesregierung verkauft die Reform als Stabilisierung der Beiträge. Tatsächlich ist sie ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet.“ 

Spürbare Mehrbelastung durch Wegfall der Partner-Versicherung

Bentele bewertet einen geplanten zusätzlichen Betrag von 2,5 Prozent für die Mitversicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners kritisch. „Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung. Die Regelung trifft vor allem Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen“, sagt sie. 

Die kostenlose Mitversicherung soll für ausgewählte Gruppen wie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen, voll erwerbsgeminderte Personen, Altersrentnerinnen und -rentner sowie für Kinder, für Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und für Kinder mit Behinderung bestehen bleiben.

VdK: "Strafgebühr auf Krankheit"

Die bisher geltenden Zuzahlungen bei Medikamenten von mindestens fünf und höchstens zehn Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Auch diese Änderung kritisiert Bentele scharf: „Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit. Wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann. Die Folgen sind absehbar: Therapieabbrüche, verschleppte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle.“

Wie bewertet der VdK weitere Pläne?

Der VdK begrüßt dagegen die bisherigen Pläne der Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze für Versicherte mit guten Einkommen im kommenden Jahr zusätzlich um 300 Euro anzuheben. Der Verband fordert darüber hinaus eine dauerhafte Erhöhung auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die derzeit bei 8450 Euro im Monat liegt. Außerdem sollten auch Einkommen aus Vermietungen und Vermögen künftig mitberücksichtigt werden, fordert Bentele. 

Positiv bewertet der VdK, dass Pläne zur Senkung des Krankengelds wohl vom Tisch sind. Problematisch ist jedoch weiterhin die geplante Einführung von Teilkrankschreibungen. Dies entwertet den Patientenschutz, setzt Kranke unter Druck sowie höhlt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und -nehmern aus – so die Einschätzung des VdK. Die Regierungspläne, dass Krankenkassen regelmäßige Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchungen ab 35 Jahren nicht mehr zahlen sollen, lehnt der VdK auch ab.

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