Kategorie Tipp Rente

Prüfung des Rentenkontos kann sich lohnen

Von: Annette Liebmann

Die Deutsche Rentenversicherung führt für alle Versicherten ein Versicherungskonto. Darin werden alle Zeiten aufgeführt, die für die Rente wichtig sind. Nicht immer sind die Daten vollständig. Deshalb empfiehlt der VdK, diese zu überprüfen.

Das Logo der Deutschen Rentenversicherung ist auf Unterlagen zu Renteninformationen zu sehen.
© IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

Renteninformation und Rentenauskunft

Versicherte, die mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommen ab ihrem 27. Lebensjahr einmal im Jahr eine Renteninformation. Diese zeigt den bisher erworbenen Rentenanspruch auf, informiert über die voraussichtliche Höhe der Rente ab dem Renteneintrittsalter sowie über den aktuellen Stand im Fall einer Erwerbsminderungsrente.

Ab dem 55. Lebensjahr wird die jährliche Renteninformation durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre verschickt wird. Sie enthält detaillierte Informationen zu den gespeicherten Monaten und Jahren, die auf die Rente angerechnet werden, zu den erworbenen Entgeltpunkten sowie zum voraussichtlichen Beginn der Altersrente.

Lücken schließen mit der Kontenklärung

Versicherte können jederzeit Auskunft über den Stand ihres Versicherungskontos bekommen und fehlerhaft gespeicherte Daten ändern lassen. Die Überprüfung kann sich lohnen, denn manchmal liegen der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) nicht alle Daten vor. Eine Kontenklärung hilft, die vorhandenen Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls Lücken zu schließen. 

Wer schriftlich oder telefonisch einen entsprechenden Antrag stellt, bekommt per Post seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Dieser ist die Basis für die Berechnung der Rente und sollte neben der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und Angehörigenpflege erfassen. Jede Zeile mit Monats- und Jahresangaben entspricht einem Versicherungszeitraum.

Website der digitalen Rentenübersicht

Sie können Ihre Rentenübersicht im Portal “Digitale Rentenübersich” der Deutschen Rentenversicherung online einsehen. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mehr Informationen und Registrierung: 

Externer Link:www.rentenuebersicht.de
 

DRV hilft und berät bei Unsicherheiten

Fühlt man sich bei der Überprüfung unsicher, kann man sich professionelle Hilfe holen, beispielsweise bei den Externer Link:Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV und bei ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -beratern. Korrekturen und Ergänzungen können mit den Kopien entsprechender Belege, wie beispielsweise Schul-, Studien- und Arbeitszeugnisse sowie Lohnabrechnungen, an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung geschickt werden. 

Manchmal liegen die Zeiten oder Tätigkeiten schon länger zurück. Dann helfen die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Mitarbeitenden weiter. Oft wissen sie aus Erfahrung, wo man fehlende Dokumente möglicherweise noch bekommen kann. Für die gesetzliche Rente nicht relevant sind private Auszeiten oder selbstständige Tätigkeiten ohne Beitragszahlung. Solche Lücken bleiben bestehen. 

Vorzeitig in Rente: Möglich, aber mit Abschlägen

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss grundsätzlich mit Abschlägen rechnen. Wie hoch diese sind, erfahren Versicherte in einer besonderen Rentenauskunft, die sie ab dem 50. Lebensjahr beantragen können. 

Generell gilt: Für jeden Monat, den eine Person früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Diese Abschläge können ganz oder teilweise durch vorherige Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Auch darüber informiert die Rentenauskunft.