Kategorie Tipp Pflege Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad: Wie selbstständig bin ich noch im alltäglichen Leben?

Pflegebedürftigkeit wird seit Anfang 2017 nach einem neuen System bewertet. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden Punkte in sechs Bereichen vergeben und ergeben dann einen Pflegegrad zwischen 1 und 5.

Auf einen Blick

  1. Neues Bewertungssystem seit 2017

    Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 anhand des Grads der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen beurteilt, nicht mehr nach Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten.

  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

    Der MDkurz fürMedizinischer Dienst prüft bei einem Hausbesuch, wie selbstständig eine Person noch ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder dem Umgang mit Krankheiten – wobei die einzelnen Bereiche unterschiedlich stark gewichtet werden.

  3. Pflegegrade 1 bis 5

    Der ermittelte Punktwert aus der Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad – je mehr Punkte, desto höher der Grad und damit der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Zahl der Menschen, die Leistungen der Externer Link:Pflegeversicherung bekommen, wächst. Seit der Einführung eines geänderten Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 können auch hilfsbedürftige Menschen Unterstützung im Alltag bekommen, die bisher keinen Anspruch hatten. Denn die Pflegebedürftigkeit wurde ab diesem Zeitpunkt anders bewertet als bisher.

Die Begutachtung erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Kernbegriff für die Messung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachter vom Externer Link:Medizinischen Dienst (MD) bewerten beim Hausbesuch: Was kann der Mensch noch alleine? Wobei muss er unterstützt werden? Was muss getan werden, um seine Selbstständigkeit möglichst zu erhalten?

Unter Selbstständigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, eine Aktivität alleine – also ohne Unterstützung eines anderen – ausführen zu können. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung mit einem Hilfsmittel umsetzen kann. Wenn sich jemand beispielsweise innerhalb seiner Wohnung mit einem Rollator fortbewegen kann und dabei keine Unterstützung durch eine andere Person braucht, dann ist er selbstständig.

Bei der Begutachtung kommt es nicht mehr wie früher darauf an, festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen und Anziehen oder beim Essen hat. Jetzt werden die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in acht Lebensbereichen begutachtet, in die Bewertung fließen aber nur sechs ein. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung haben keinen Einfluss auf die spätere Bewertung des MDkurz fürMedizinischer Dienst.

Diese sechs Lebensbereiche fließen ein

Zu den sechs Bereichen gehören jeweils verschiedene Unterpunkte mit unterschiedlichen Fragestellungen. Hier einige Beispiele:

  • Mobilität: Kann ich mich selbstständig im Bett umdrehen, sitzen und aufstehen, von einem Zimmer ins andere gehen oder mich alleine mit einer Gehhilfe in meiner Wohnung bewegen? Kann ich Stufen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Finde ich mich zeitlich und örtlich zurecht, verstehe ich Informationen, kann ich Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen und Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötige ich Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei Angstzuständen, nächtlicher Unruhe oder aggressivem Verhalten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann ich mich im Alltag versorgen, beim Waschen des Körpers und der Haare, Kämmen, An- und Ausziehen, beim Essen oder Trinken, beim Toilettengang?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen: Welche Unterstützung brauche ich bei der Medikamenteneinnahme, bei Verbandswechsel und bei Arztbesuchen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann ich meinen Tagesablauf gestalten oder soziale Kontakte pflegen?
Das Tortendiagramm zeigt die sechs Lebensbereiche, die der MD bewertet, und deren Gewichtung in Prozent. Im Einzelnen: Mobilität: 10 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent. Selbstversorgung: 40 Prozent. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen: 20 Prozent. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent.
Zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit überprüft der Medizinische Dienst sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet werden. Mehr Informationen im Artikel. © VdK

Übersicht Pflegegrade

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Mit unserem kostenlosten Pflegegradrechner für Erwachsene weiter unten auf dieser Seite können Sie unverbindlich den voraussichtlichen Pflegegrad berechnen.

Mehr zum Thema Pflege

News-Karussell
Ältere Frau am Küchentisch. Im Vordergrund Hand einer Frau, sie macht gerade Notizen
Kategorie Tipp Pflege

Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Wer bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, wird normalerweise zu Hause vom Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) besucht. Der überprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.

Die Zeichnung aus einer einzigen Linie zeigt eine Hand, die die Hand eines anderen Menschen hält.
Kategorie Tipp Pflege Pflegeversicherung

Pflege zu Hause und Pflegebegutachtung: VdK-Broschüren in neuer Auflage

Wann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Laden Sie dazu unsere Ratgeber herunter in neuer Auflage Juli 2025. Mit dem Selbsteinschätzungsbogen können Sie danach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad berechnen.

Eine Seniorin schiebt ihren Mann, der im Rollstuhl sitzt, über einen Platz
Kategorie Tipp Rente Pflege zu Hause

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Über eine Million pflegende Angehörige erwerben während ihrer Pflegetätigkeit Rentenpunkte. Damit werden Rentenanwartschaften für Pflegezeiten angesammelt. Der zukünftige Rentenanspruch kann dadurch erheblich verbessert werden.

Zwei ältere Frauen sitzen in einem Pflegeheim an einem Tisch. Eine Altenpflegerin in einem pinken Poloshirt beugt sich über sie, legt die Arme um beide Damen.
Kategorie Tipp Pflege Pflege im Heim

Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

Der Umzug in ein Pflegeheim ist kein leichter Schritt. Vorher muss die Finanzierung geklärt werden. Wir informieren, wie sich Pflegeheim-Kosten zusammensetzen.

 Ältere Frau und jüngere Frau sitzen nebeneinander, besprechen etwas und schauen gemeinsam auf ein Dokument
Kategorie Tipp Pflege

Woran man eine gute Pflegeberatung erkennt

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben seit 2009 Anspruch auf eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung. Es gibt einige Merkmale, anhand derer sich die Qualität der Beratung erkennen lassen.

Ein Mann spricht mit einer Frau. Im Hintergrund erkennt man auf einer Glas-Trennscheibe das Wort "Beratung".
Kategorie Tipp Pflege Pflegeversicherung

Plötzlich Pflegefall: zeitnahe Beratung ist wichtig

Ein Schlaganfall, ein Sturz oder eine Erkrankung – Pflegebedürftigkeit kann schnell eintreten. Auch für die Angehörigen wird dann vieles anders. Der VdK gibt Tipps, was man tun sollte, wenn man selbst oder ein Familienangehöriger zum…