Auf einen Blick
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                                    Neues Bewertungssystem seit 2017Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 anhand des Grads der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen beurteilt, nicht mehr nach Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten. 
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                                    Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)Der MDkurz fürMedizinischer Dienst prüft bei einem Hausbesuch, wie selbstständig eine Person noch ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder dem Umgang mit Krankheiten – wobei die einzelnen Bereiche unterschiedlich stark gewichtet werden. 
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                                    Pflegegrade 1 bis 5Der ermittelte Punktwert aus der Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad – je mehr Punkte, desto höher der Grad und damit der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. 







