Kategorie Aktuelle Meldung Pflege

Elternunterhalt: Pflegende Angehörige nicht stärker belasten

Von: Jörg Ciszewski

Das Bundesgesundheitsministerium plant, Familienangehörige stärker an den Pflegekosten zu beteiligen. Der Sozialverband VdK fordert, an der Einkommensgrenze von 100.000 Euro festzuhalten.

Die Hand einer Frau in einem Altersheim greift nach einem Buttebrot
© IMAGO / serienlicht

Eigenanteile in der Pflege weiter gestiegen

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Eigenanteil für das erste Jahr in einer Pflegeeinrichtung liegt derzeit bundesweit bei durchschnittlich rund 3360 Euro

Viele Heimbewohnerinnen und -bewohner können das nicht aus eigener Tasche bezahlen. Rund 36 Prozent erhalten deshalb „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert wird.

Zwei ältere Frauen sitzen in einem Pflegeheim an einem Tisch. Eine Altenpflegerin in einem pinken Poloshirt beugt sich über sie, legt die Arme um beide Damen.
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Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

Der Umzug in ein Pflegeheim ist kein leichter Schritt. Vorher muss die Finanzierung geklärt werden. Wir informieren, wie sich Pflegeheim-Kosten zusammensetzen.

Elternunterhalt: Was plant die Gesundheitsministerin?

Bundesgesundheitsministerin Warken will die Kommunen entlasten, indem Angehörige von Pflegebedürftigen wieder stärker an den Pflegekosten beteiligt werden. Sie plant daher, das Externer Link:Angehörigenentlastungsgesetz aus dem Jahr 2020 rückgängig zu machen. 

Das Gesetz regelt, dass Angehörige mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro nicht für die pflegebedingten Kosten der Eltern aufkommen müssen.

Wie bewertet der VdK die Pläne?

Der VdK lehnt die geplante Streichung der Einkommensgrenze ab. „Pflegebedürftigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch finanziert werden sollte, denn die Belastungen können sehr ungleich verteilt sein“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Es gebe Familien, bei denen beide Elternteile an Demenz erkrankt seien. Andere hätten keinen Pflegefall. „Daher ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass die Pflegekosten bis zu einer bestimmten Summe von der gesamten Gesellschaft geschultert und nicht einzelnen Familien aufgebürdet werden.“ 

Die Abschaffung der Einkommensgrenze würde dazu führen, dass sich Angehörige erneut bürokratisch aufwendigen Bedürftigkeitsprüfungen unterziehen müssten. „Der Einspareffekt für die Kommunen wäre am Ende sehr überschaubar“, so Bentele.

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Eine Frau hilft einem Mann beim Anziehen der Schuhe
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Die meisten Menschen möchten in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Reichen die eigenen Einkünfte und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, können sie Hilfe zur häuslichen Pflege beantragen.

Ältere Frau am Küchentisch. Im Vordergrund Hand einer Frau, sie macht gerade Notizen
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Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Wer bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, wird normalerweise zu Hause vom Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) besucht. Der überprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.

Die Bildmontage zeigt ein Spielzeug-Gebäude, das auf Geldscheinen steht. Davor ein kleiner Wegweiser mit der Aufschrift "Platz im Pflegeheim"
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Wohngeld auch im Pflegeheim

Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld haben. Wichtig ist, dass sie keine anderen Sozialleistungen beziehen und ihre Einkünfte offenlegen.