Kategorie Tipp Pflege Pflege zu Hause

Hilfe zur häuslichen Pflege: Sozialhilfeträger springt ein

Von: Annette Liebmann

Die meisten Menschen möchten in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Reichen die eigenen Einkünfte und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, können sie Hilfe zur häuslichen Pflege beantragen.

Eine Frau hilft einem Mann beim Anziehen der Schuhe
© IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

Welche Leistungen gehören zur Hilfe zur häuslichen Pflege?

Leistungen der Hilfe zur häuslichen Pflege sind Pflegesachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe. Auch die Verhinderungspflege, bei der entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine nahestehende Person wie ein Familienmitglied oder eine Bekannte die Pflege übernimmt, zählt dazu. Tages- und Nachtpflege gehören nicht dazu.

Wer hat Anspruch darauf?

Anspruch auf Hilfe zur häuslichen Pflege haben Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und die die Mehrkosten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, nicht selbst bezahlen können. 

Ebenso anspruchsberechtigt sind Betroffene, die keine pflegerische Unterstützung von Angehörigen bekommen oder deren Pflege nicht ausreicht. Das Sozialamt überprüft, welche Leistungen angemessen sind. Dafür muss die finanzielle Situation offengelegt werden. 

Was sind die Voraussetzungen?

Die Hilfe zur häuslichen Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe. Bevor sie gewährt wird, müssen die eigenen Einkünfte und Ersparnisse verwendet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Freibeträge. 

Auch sonstige Ansprüche, etwa Leistungen der Pflegekasse, müssen zuvor geltend gemacht werden. Geprüft werden zusätzlich Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners, mit dem die oder der Pflegebedürftige zusammenlebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Paar verheiratet ist. Erst wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, übernimmt der Sozialhilfeträger die verbleibenden offenen Pflegekosten. 

In welcher Höhe werden Kosten erstattet?

Eine Obergrenze für diese Kosten gibt es eigentlich nicht. Allerdings macht das Sozialamt eine Angemessenheitsprüfung. Stellt sich dabei heraus, dass ein Pflegeheim günstiger ist als die häusliche Pflege, kann in seltenen Fällen ein Umzug ins Heim in Erwägung gezogen werden. Das hängt auch vom Alter der betroffenen Person ab.

Wo kann man Hilfe zur Pflege beantragen?

Beantragt wird die Hilfe zur häuslichen Pflege schriftlich beim zuständigen Sozialhilfeträger. Nachweise wie ärztliche Verordnungen oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sind dem Schreiben beizulegen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Leistung nicht rückwirkend gezahlt wird. Kostenlose Beratung und Unterstützung bieten unter anderem Pflegestützpunkte und -beratungsstellen.  

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