Überfällige Anerkennung für unbezahlte Sorgearbeit
Die politischen Zeichen stehen gut, dass die neue Bundesregierung die Mütterente ausweiten wird. Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen dann nicht mehr nur 2,5 Rentenpunkte, sondern drei pro Kind erhalten.

Erhöhung kommt zwar spät, war aber notwendig
Der Sozialverband VdK begrüßt diese Verbesserung für Millionen Mütter, die dadurch mehr Rente bekämen. Der VdK hat errechnet, dass Frauen pro Kind pro Monat 20,39 Euro mehr erhalten würden. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Die geplante Ausweitung der Mütterrente ist eine längst überfällige Anerkennung der jahrzehntelangen unbezahlten Sorgearbeit von mehreren Müttergenerationen. Das kommt zugegebenermaßen spät, aber ist eben doch immer noch notwendig.“
VdK: Freibetrag in der Grundsicherung erhöhen
Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, hatten wenig Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Viele Frauen konnten keiner bezahlten Arbeit nachgehen – oder nur in Teilzeit und zu schlechten Bedingungen. Studien bestätigen: Altersarmut ist weiblich. Mehr als jede fünfte Frau über 65 Jahre ist armutsgefährdet.
Der VdK fordert, dass die Mütterrente als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuergeldern finanziert wird. Damit die Mütterrente auch wirklich bei den armutsgefährdeten Frauen ankommt, sollte aber auch der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter erhöht werden.
Der Hintergrund: Viele Rentnerinnen müssen ihre kleinen Renten mit Grundsicherung aufstocken. Dort würde die Mütterrente unter Umständen voll angerechnet werden. Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert bisher von einem Freibetrag bei der Grundsicherung. Das erreichen viele Frauen aber nicht. Die höhere Mütterrente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinkt.