Kritik an Inflationsausgleich: Ungleichbehandlung sorgt für Unmut
Zahlreiche Mitglieder haben ihren Ärger über die Ungerechtigkeit bei der Auszahlung der sogenannten Inflationsprämie in Zuschriften an den Sozialverband VdK geäußert.
Warum der VdK den Inflationsausgleich für Rentner nicht einklagt
Mitte Juli hatte die Bundesregierung beschlossen, einen Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro an Beamte, Richter, Soldaten und die 16 Minister der Bundesregierung sowie an alle Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes auszuzahlen. Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind bisher leer ausgegangen.
Die Zahlung war ursprünglich im Zuge von Tarifverhandlungen für Beschäftige im Öffentlichen Dienst beschlossen worden. Viele VdK-Mitglieder empfinden diese Regelung als ungerecht und haben den VdK aufgefordert, die einmalige Zahlung für Rentnerinnen und Rentner einzuklagen. Ein solches Verfahren hätte jedoch keinerlei Aussicht auf Erfolg. Denn die Gerichte sind sich einig, dass man „Äpfel mit Birnen“ nicht vergleichen kann. Das Gleichheitsgrundrecht nach Art 3 Abs 1 GG gebietet nur, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Art entsprechend verschieden zu behandeln.
Rente und Pensionen: Unterschiede im System
Nach höchstrichterlicher Auffassung der Gerichte verlangt der Gleichheitsgrundsatz nicht, Renten in gleicher Weise in gleicher Höhe wie Versorgungsbezüge der Beamten anzupassen. Zwischen beiden Systemen bestehen Unterschiede von solchem Gewicht, dass sie die unterschiedlichen Anpassungsregelungen rechtfertigen.
Tatsächlich verlieren viele Mitglieder bei dieser Ungleichbehandlung ihr Vertrauen in die Politik. Sie halten sie nicht mehr für glaubwürdig. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Wer nur von einer kleinen Rente lebt, hält eine Inflationsprämie für Pensionäre des Bundes für absolut unangemessen. Pensionärinnen und Pensionäre erhalten im Schnitt fast doppelt so viel im Alter wie Rentnerinnen und Rentner. Deshalb sagen wir: Zahlt den armen Rentnerinnen und Rentnern eine genauso hohe Inflationsprämie.“