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Krankengeldanspruch ändert sich ab 2027 – Achtung bei einer Teilrente

Ab 2027 kann eine Teilrente den Krankengeldanspruch kosten. Wer mehr als zwei Drittel der Altersrente bezieht und arbeitet, sollte jetzt prüfen, ob eine Absenkung der Teilrente sinnvoll ist.

Angeschnittener runder Kuchen vor gelbem Hintergrund, mehrere Teile sind wie bei einem Kreisdiagramm vom Kuchen entfernt worden als Symbol für Teile einer Rente.
Wer arbeitet und eine Teilrente bezieht, die mehr als 66,66 Prozent und bis zu 99,99 Prozent der Vollrente beträgt, sollte prüfen, ob sich eine Absenkung der Teilrente lohnt. © © YesPhotographers – stock.adobe.com

Teilrente: Was ändert sich ab 2027 beim Krankengeld?

Wer mehr als zwei Drittel seiner Altersrente als Teilrente bezieht und erwerbstätig ist, verliert ab 1. Januar 2027 den Anspruch auf Krankengeld. Versicherte sollten deshalb prüfen, ob eine Reduzierung der Teilrente ratsam ist. 

Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) sollte schnellstmöglich mit Wirkung zum 1. Januar 2027 gestellt werden.

Wer ist davon betroffen?

Betroffen sind Menschen, deren Teilrente mehr als 66,66 Prozent und bis zu 99,99 Prozent der Vollrente beträgt. Grundlage für diese neue Regelung ist das Externer Link:GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.  

Was sollten Betroffene tun?

Nach Ansicht des Sozialverbands VdK gibt es zwei Fälle, in denen es sinnvoll sein kann, eine Reduzierung der Teilrente zu prüfen. Für bereits laufende Krankengeldfälle enthält das Gesetz keine Übergangsregelung. 

Deshalb sind laut VdK Personen betroffen, 

  • die bereits vor dem 1. Januar 2027 Krankengeld bezogen haben und die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinweg weiterhin krankgeschrieben sein werden.
  • Auch für Betroffene, die sich den Krankengeldanspruch erhalten möchten, kommt eine Absenkung der Teilrente infrage.

Wichtig: Vor dem Antrag prüfen, ob es sich lohnt

Doch vor einem Antrag bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung sollten die Betroffenen genau prüfen, ob sich eine solche Absenkung finanziell wirklich lohnt. 

Michael Popp, Referent für Alterssicherung im VdK, empfiehlt, beide Varianten gegenüberzustellen: 

  • eine höhere Teilrente ohne Krankengeldanspruch und
  • eine niedrigere Teilrente mit Krankengeldanspruch. 

„Wer die Teilrente absenkt, hat zwar bei einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen andauert, einen Anspruch auf Krankengeld. Dafür fällt die monatliche Rente aber deutlich niedriger aus“, so Popp.

Bei einer Prüfung sind beispielsweise die Höhe von Teilrente, Arbeitsentgelt und Krankengeldanspruch zu berücksichtigen. Zudem können auch weitere Ansprüche eine Rolle spielen. 

Die Beraterinnen und Berater in den Externer Link:VdK-Geschäftsstellen vor Ort oder die Externer Link:Deutsche Rentenversicherung können die Betroffenen bei einer Entscheidung unterstützen.