
Zweckwidrige Verwendung von Pflegegeldern: VdK startet Musterklagen
Der VdK kündigt Musterklagen an: 5,2 Milliarden Euro aus der Pflegeversicherung wurden während der Corona-Pandemie für andere Zwecke eingesetzt. Eine Rückzahlung durch die Bundesregierung steht bislang aus.

Der Sozialverband VdK plant mit Blick auf zweckwidrig verwendete Beitragsgelder aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Musterklagen von VdK-Mitgliedern. Es geht um 5,2 Milliarden Euro, die von der Bundesregierung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen der Versicherung entnommen und nicht an sie zurückgezahlt wurden.
Nach Auffassung des VdK hat die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, um gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren. Daraus resultiert erstens eine einseitige Belastung der Beitragszahlenden. Zweitens führt dieses Vorgehen zu einer Unterfinanzierung in der Pflegeversicherung in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, zu deren Deckung die Versicherten mit zu hohen Beiträgen herangezogen worden sind.
Eine Refinanzierung aus Steuermitteln ist bis heute durch die Bundesregierung ausgeblieben. Dagegen will der VdK vor dem Sozialgericht, falls notwendig auch bis zum Bundessozialgericht klagen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass dieser Zugriff auf Beitragsgelder „eine verfassungswidrige Zweckentfremdung“
darstellt und dem aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebot der Belastungsgleichheit widerspricht.
Wir werden weiter zum Thema in der VdK-Zeitung und hier auf der VdK-Website informieren.