Anspruch auf eine Witwenrente* können Sie dann haben, wenn Ihr Partner gestorben ist und sie mit diesem verheiratet oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbunden waren. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Witwenrente finden Sie weiter unten in diesem Text und in unserem ausführlichen Ratgeber-Beitrag "Externer Link:Rechtliche Regeln bei der Witwenrente".

*Im Folgenden sprechen wir von Witwenrente, meinen damit aber die Witwerrente mit. Die rechtlichen Vorgaben sind bis auf sehr wenige Ausnahmen bei der Witwenrente und der Witwerrente gleich. 
 

Ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Zum Beispiel davon, wie alt Sie sind, ob Sie Kinder erziehen oder erwerbsgemindert sind. Diese Kriterien bestimmen darüber, ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben und wenn ja, auf welche. Denn es gibt die große und die kleine Witwenrente. Welche Ihnen zustehen könnte, erfahren Sie in unserem Beitrag "Externer Link:Rechtliche Regeln bei der Witwenrente".
 

Wenn Ihnen eine Witwenrente zusteht, stellt sich auch die Frage, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrecht für Sie greift. Welche Rechtslage für Sie gilt, hängt beispielsweise davon ab, in welchem Jahr Sie geboren wurden oder wann Ihre Eheschließung stattfand. Externer Link:Hier können Sie sich über die alte und die neue Rechtslage bei der Witwenrente informieren.
 

Nach dem Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin kommt der Rentenversicherungsträger nicht automatisch auf Sie zu. Sie müssen selbst einen Antrag auf Witwenrente stellen.

Beantragen müssen Sie die Witwenrente bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem ihr verstorbener Partner versichert war. Wenn Ihr Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war, wenden Sie sich an diese.

Ja. Auch wenn Sie den Antrag auf Witwenrente erst einige Zeit nach dem Tod ihres Partners stellen, haben Sie rückwirkend Anspruch auf eine Witwenrente. Die Dauer des rückwirkenden Anspruchs beträgt zwölf Monate vor dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, erhalten Sie im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen. Wenn dieser Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhalten sie diese. Nach diesen drei Monaten zahlt der Rentenversicherungsträger einen gewissen Prozentsatz der Rente, die der Verstorbene erhalten hat, als Witwenrente. Die Höhe ist davon abhängig, ob Sie die große oder kleine Witwenrente erhalten.

Die Rentenversicherung verlangt zahlreiche Unterlagen von denjenigen, die einen Antrag auf eine Witwenrente stellen. Zu diesen Unterlagen zählen zum Beispiel:

  • die Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • der eigene Personalausweis und die eigene Kontonummer
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung
  • die eigene Steueridentifikationsnummer

Die Anträge auf die Witwenrente erhalten Sie beim Rentenversicherungsträger. Meist wird dies die Deutsche Rentenversicherung sein. Auf der Website der Rentenversicherung finden Sie Externer Link:alle wichtigen Formulare.

Wenn Sie die nötigen Unterlagen ausgefüllt haben, sollten Sie sie beim Rentenversicherungsträger einreichen. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun statt den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.