Der Wohnungsnotstand auch bei barrierefreien Wohnungen ist eine Folge der jahrzehntelangen verfehlten Wohnungspolitik der vergangenen Regierungen, die den sozialen Wohnungsbau insgesamt und auch den Bau barrierefreier Wohnungen vernachlässigt hat. Das BSW will diese Fehlentwicklung stoppen und umkehren: Wir setzen sich für eine Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein und wollen ein 100 Milliarden-Programm zur Förderung des Wohnungsbaus auflegen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf den Neubau von Sozialwohnungen und preiswerten Wohnraum. Gemeinnützige und kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen über zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse besonders gefördert werden. Durch die Förderung des Wohnungsbaus in öffentlicher Hand lassen sich sowohl dauerhafte Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau als auch höhere Anteile von barrierefreien Wohnungen im Baubestand umsetzen.

Die Linke will einen bundesweiten Mietendeckel: Die Mieten müssen begrenzt und in überhitzten Wohnungsmärkten abgesenkt werden. Für die kommenden 6 Jahre müssen Mieterhöhungen untersagt werden (Mietenstopp). Im Jahr 1990 gab es rund 2 Mio. Sozialwohnungen mehr als heute. Einmal geförderte Sozialwohnungen sollen dauerhaft in der Sozialbindung bleiben. Die Linke will eine Investitionsoffensive in gemeinnützigen Wohnraum starten und eine Quote für den (Um-)bau von barrierefreien Wohnungen einführen. Auch Wohnungskonzerne sollen eine Quote an barrierefreien Wohnungen erfüllen und können hierzu Förderungen in Anspruch nehmen, wenn sie sich zur Gemeinnützigkeit (u.a. bezahlbare Mieten) verpflichten.

Die FDPkurz fürFreie Demokratische Partei setzt auf schnelleres und einfacheres Bauen, um barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir wollen Bauvorschriften vereinfachen und somit Kosten senken. Statt pauschaler Vorgaben für komplette Gebäude brauchen wir flexible Lösungen – zum Beispiel barrierefreie Wohnungen insbesondere in den unteren Stockwerken, wo sie besonders nachgefragt sind. Durch serielle und modulare Bauweisen kann Barrierefreiheit schon bei der Produktion mitgedacht werden. Diese Potenziale können jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn wir bundesweit einheitliche Standards schaffen. Zudem wollen wir die Kreditvergabe für Sanierungen erleichtern und durch steuerliche Anreize private Investitionen in barrierefreien Wohnraum attraktiver machen. Dabei denken wir über die einzelne Wohnung hinaus: Barrierefreies Wohnen bedeutet für uns auch gut erschlossene Quartiere mit kurzen Wegen zu Ärzten, Geschäften und anderen Angeboten des täglichen Bedarfs. Hier wollen wir durch intelligente Planung und Digitalisierung mehr Möglichkeiten für selbstbestimmtes Wohnen schaffen.

Wir werden die Mittel für sozialen Wohnungsbau erhöhen. So können auch mehr barrierefreie Wohnungen mit Mietpreisbindung finanziert werden. Darüber hinaus werden wir die Vorgabe für die Zahl barrierefreier Sozialwohnungen erhöhen. Wir werden aber allgemein private Anbieter*innen von Produkten und Dienstleistungen verpflichten, ihre Angebote nach Möglichkeit barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch Wohnungen.

Um barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, setzen wir auf eine Kombination aus staatlicher Förderung, sozialer Bodenpolitik und Bürokratieabbau. Barrierefreiheit soll als Standard stärker in der Fördersystematik verankert werden, um generationengerechtes Wohnen zu fördern. Durch Investitionen in sozialen Wohnungsbau und serielle Bauweisen können Kosten gesenkt und Bauzeiten verkürzt werden. Der Bund unterstützt Kommunen durch Bodenfonds und stärkt ihr Vorkaufsrecht, um Bodenwertsteigerungen gemeinwohlorientiert zu nutzen. Zudem fördern wir staatliche und genossenschaftliche Wohnungsbauprojekte mit Eigenkapital aus dem Deutschlandfonds. Die Digitalisierung der Bauverwaltung und vereinfachte Baustandards beschleunigen Planungsprozesse. Mit einer unbefristeten Mietpreisbremse und mehr Transparenz bei Mieten schützen wir Mieter vor Überlastung. Barrierefreiheit und bezahlbarer Wohnraum bleiben staatliche Daueraufgaben, um allen Menschen ein würdiges Zuhause zu ermöglichen.

Die Landesbauordnungen sehen im Neubau - je nach Geschosszahl des Gebäudes - unterschiedliche Vorgaben zur Zahl der barrierefreien Wohnungen vor. Dennoch ist klar, dass der Bedarf viel größer ist, als das Angebot. Der größte Teil des Wohnungsbestandes stammt aus einer Zeit, wo das Thema Barrierefreiheit nicht im Vordergrund stand. Eine Umrüstung ist oft schwierig. Daher braucht es im Bestand entsprechende Förderprogramme, um bei anstehenden Gebäudesanierungen auch dieses Thema in den Blick zu nehmen. Das Thema Bezahlbarkeit betrifft alle Mietergruppen. Aus Sicht von CDUkurz fürChristlich Demokratische Union und CSUkurz fürChristlich-Soziale Union müssen wir daher vor allem die vorhandenen Baupotentiale (Neubau, Aufstockung, Umnutzung, Nachverdichtung) nutzen, um den Bedarf zu decken.