Für das BSW ist klar: Benachteiligungen von Menschen aufgrund von Behinderung, Erkrankung, Alter oder anderer Eigenschaften darf es in Deutschland nicht geben. Auch die Barrierefreiheit wollen wir voranbringen. Nicht zuletzt aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen haben wir als junge, ein Jahr alte, Partei hierzu noch keine detaillierten Positionen und Maßnahmen entwickeln können. (Unter anderem) In unseren „Expertenräten“ im Rahmen der Arbeit am Grundsatzprogramm für die Partei arbeiten wir weiter an der Qualifizierung unserer Positionen und Vorschläge – auch zu den erfragten Politikbereichen.
Die Linke will das Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal "Alter" ergänzen. Wir sehen es als längst überfällig an, dass auch die privaten Anbieter*innen von Gütern und Dienstleistungen dazu verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen. Wir fordern seit langem die umfassende Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir wollen deshalb verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) einfügen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Zudem wollen wir im AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz ein Verbandsklagerecht.
Deutschland hat sich international zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Der 1994 vorgenommenen Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes ist eine hohe Bedeutung zuzumessen. Die Grundgesetzänderung hat eine wichtige Strahlkraft, sowohl gesellschaftspolitisch als auch für die übrige Gesetzgebung. Wir Freien Demokraten setzen auf die wichtigen, bewährten Säulen der Teilhabe in Deutschland – etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Inklusionsfirmen und ein auf individuelle Bedarfe zugeschnittenes Bildungssystem. Wir stehen zur Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, mindestens aber zu angemessenen Vorkehrungen, sofern die wirtschaftliche Zumutbarkeit gewahrt ist oder auch eine eventuelle Duldungspflicht von Eigentümern mit deren wesentlichen eigenen Interessen in einer Balance stehen.
Wir werden das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so überarbeiten, dass es alle Menschen, die Diskriminierung erfahren, gleichermaßen wirksam schützt. Wir wollen, dass Beratungsstellen und Selbstorganisationen langfristig abgesichert und ausgebaut werden sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt wird. Barrierefreiheit soll endlich in allen Bereichen konsequent umgesetzt werden: Die Gebäude des Bundes wollen wir innerhalb von zehn Jahren barrierefrei machen. Auch Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen sollen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit treffen, wobei wir kleine Unternehmen mit einer Überforderungsklausel schützen und sie mit einem digitalen Barrierefreiheitstool unterstützen.Dort, wo Barrierefreiheit (noch) nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste. Beides hatten wir bereits für diese Wahlperiode vereinbart, konnten es aber nicht mehr umsetzen.
Barrierefreiheit muss wie der Feuerschutz ein allgemeiner Standard werden – auch in der Privatwirtschaft. Nur so erreichen wir eine inklusive Gesellschaft. In dieser Legislaturperiode hatten wir uns vorgenommen, das Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren, konnten dies aber nicht umsetzen. Unser Ziel bleibt, einen individuellen Anspruch auf barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu schaffen. Statt pauschaler Regeln setzen wir auf passgenaue Lösungen für konkrete Situationen. Bleiben Barrieren bestehen, soll eine neutrale Schlichtungsstelle helfen. Scheitert diese, soll der Weg vor das Sozialgericht offenstehen. Zudem wollen wir den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung stärken: Er soll früh in Gesetzesvorhaben eingebunden werden und bei möglichen Rechtsverstößen Stellungnahmen einfordern können.
CDUkurz fürChristlich Demokratische Union und CSUkurz fürChristlich-Soziale Union verschärfen das Strafrecht, um vor allem Frauen, ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und andere besonders gefährdete Gruppen besser zu schützen. Wir stärken die Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Einen inklusiven Sozialraum und Barrierefreiheit sehen wir als Mehrwert für alle Generationen an. Wir werden privaten Rechtsträgern den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Barrierefreiheit deutlich machen. Dazu setzen wir auf finanzielle Anreize und Verpflichtungen mit Übergangsfristen bei gleichzeitiger Vermeidung von erheblichen Kosten. Die Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren und durchsetzbar sein.