Kategorie Sozialpolitik Pflege

Zum Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform: Betroffenenverbände müssen eingebunden werden

Die maßgeblichen Betroffenenverbände nach §118 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI: „Die Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen darf in diesem Prozess nicht fehlen.“

Am 7. Juli tagt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die Grundlagen für die im Koalitionsvertrag angekündigte große Pflegereform zu erarbeiten. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßen ausdrücklich den Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Pflegeversicherung – von demografischem Wandel über Fachkräftemangel bis hin zu Versorgungsengpässen und Finanzierungsschwierigkeiten – ist es ein notwendiger und richtiger Schritt, Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Zugleich müssen die maßgeblichen Betroffenenverbände nach §118 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI in das Verfahren eng einbezogen werden.  

Die Arbeitsgruppe bietet die Chance, Strukturfragen systematisch anzugehen, die Finanzierung der Pflegeversicherung zur sichern, die häuslichen Pflegearrangements zu verbessern und die pflegerische Versorgung insgesamt nachhaltig zu gestalten. Die maßgeblichen Betroffenenverbände betonen: „Die Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen darf in diesem Prozess nicht fehlen. Ihre Perspektive ist unverzichtbar, wenn es darum geht, eine zukunftssichere und den Bedarfen entsprechende Sorgestruktur vor Ort zu schaffen. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse müssen in den Reformprozess integriert werden, um eine bedarfsgerechte Umstrukturierung sicherzustellen.“

Die Verbände nach §118 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI sind bereit, sich konstruktiv in die Arbeit einzubringen und rufen die Entscheidungsträger dazu auf, die Betroffenenperspektive konsequent einzubeziehen.

Hintergrund: Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach § 118 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI vertreten im gesetzlichen Auftrag die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie deren An- und Zugehörigen in den Gremien der deutschen Selbstverwaltung im Bereich Pflege, insbesondere im Qualitätsausschuss Pflege, wo sie kein Stimmrecht - aber ein Antrags- und Mitberatungsrecht - haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt diese Arbeit von Anfang an als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. 
 

Gemeinsame Pressemitteilung von:
BAG SELBSTHILFE e. V.
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. — ISL
Sozialverband Deutschland e. V. – SoVDkurz fürSozialverband Deutschland
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
 

Pressekontakt

Das Portraitfoto zeigt Claudia Kepp.

Kontakt: Claudia Kepp Pressesprecherin / Abteilungsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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