
VdK: Mit Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz gesellschaftliche Teilhabe voranbringen
- Bentele: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht länger ausgegrenzt werden“
- Statt reiner Lippenbekenntnisse sind konkrete Lösungen gefragt
Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Bundesregierung muss endlich handeln. Es reicht nicht aus, sich im Koalitionsvertrag zu einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen. Hier sind konkrete Lösungen gefragt, die dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung endlich selbstverständlich an der Gesellschaft teilhaben können. Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, den man sich ab und an mal leistet, sondern ein Menschenrecht.
Der VdK fordert, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Erst dann können Menschen mit Behinderung selbstverständlich ins Kino oder Restaurant gehen, einkaufen oder sich eine passende Arztpraxis aussuchen.
Auch die Bahnhöfe im Nah- und Fernverkehr müssen schnellstmöglich barrierefrei werden. Der Umbau darf nicht nur auf Bahnhöfe mit mehr als 1000 Reisenden pro Tag beschränkt sein. Das lässt sich keinem Rolli-Fahrer erklären, der in einer kleineren Stadt oder in einem Dorf wohnt und dann am Aufgang zum Gleis scheitert.
Zudem dringt der VdK darauf, Barrierefreiheit als Grundsatz in das Baugesetz und in die Förderrichtlinien aufzunehmen. Der VdK weiß, dass dies dem Bau barrierefreier Wohnungen einen großen Schub verleihen würde. Da bundesweit über drei Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen, darf sich die Bundesregierung nicht länger wegducken.
Die Bundesregierung muss zudem mehr gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen tun. Sie erleben häufiger Diskriminierungen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, bei Versicherungen, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oder durch die Digitalisierung. Der VdK dringt deshalb auf eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wichtig ist die Einführung eines niedrigschwelligen Schlichtungsverfahrens, um Streitfälle außergerichtlich lösen zu können. Auch die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sollten deutlich ausgeweitet werden.
Gerade im Arbeitsleben sind Menschen mit Behinderung trotz guter Qualifikation oft benachteiligt. Ihre Arbeitslosenquote liegt über dem Durchschnitt, und sie sind zudem länger arbeitslos. Der VdK fordert, die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben zu stärken. Mit Blick auf den Arbeitskräftemangel sind Arbeitgeber gut beraten, das Potenzial von Beschäftigten mit Behinderung zu nutzen und sie in ihren Betrieben zu halten.“
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