
VdK: Geplantes GKV-Gesetz gefährdet Solidarität in der Krankenversicherung
- Bentele: „Das Gesetz trifft besonders vulnerable Gruppen wie Geringverdiener, Familien mit nur einem Einkommen und chronisch Kranke hart“
- Bund verlagert Lasten aus seiner Verantwortung auf die Versicherten
Der Sozialverband VdK lehnt wesentliche Regelungen des geplanten GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Beitragsstabilisierungsgesetzes ab. „Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz spart an den falschen Ecken. Statt einer solidarischen Finanzierung belastet es gezielt jene, die ohnehin wenig haben - wie Geringverdiener, Alleinverdiener-Familien und chronisch Kranke“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der VdK fordert vom Bund einen Bundeszuschuss für versicherungsfremde und familienpolitische Leistungen, der alle Kosten abdeckt. Die geplanten Maßnahmen greifen zu kurz: Zwar werden die Bundesmittel für Grundsicherungsempfänger bis 2030 erhöht, gleichzeitig sinkt aber der allgemeine Bundeszuschuss erheblich. „Die Löcher müssen die gesetzlich Versicherten stopfen – mit höheren Beitragssätzen, Zusatzbeiträgen und weniger Leistungen. Das ist ungerecht. Damit schwächt der Bund das Vertrauen der Versicherten in die GKV, statt mit sich angemessen finanziell zu beteiligen und in die Stabilität der Krankenversicherung zu investieren“
, so Bentele.
Auch die geplante Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für mitversicherte Ehepartner ab 2028 bedeutet einen erheblichen Eingriff in Familienstrukturen, die über Jahrzehnte gewachsen sind. Lange Zeit haben verschiedene Bundesregierungen gezielt ein Familienmodell gefördert, in dem eine Person als Hauptverdiener fungiert, während die andere sich vorrangig um die Betreuung von Familienangehörigen kümmert. Bentele: „Besonders Frauen, die wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können, werden für ihre Care-Arbeit finanziell abgestraft.“ D
er VdK fordert dringend eine deutlich längere Übergangsphase, einen rechtssicheren Bestandsschutz für bestehende Familiensysteme und eine bessere soziale Abfederung für Haushalte mit kleinen Einkommen und besonderen Bedarfen.
Die geplanten Erhöhungen von Zuzahlungen auf Medikamente, Heilmittel und weitere Leistungen um 50 Prozent sowie deren Dynamisierung lehnt der VdK entschieden ab. „Das ist eine unsoziale Zusatzsteuer auf Krankheit. Schon heute sind fünf bis zehn Euro pro Medikament für Menschen mit kleinen Renten und Geringverdienende eine enorme Belastung. Es darf nicht dazu kommen, dass Versicherte am Ende des Monats entscheiden müssen, ob sie Geld für Lebensmittel oder Medikamente ausgeben. Dann hat das Gesundheitssystem seinen Schutzauftrag verfehlt“
, warnt Bentele.
Besonders betroffen wären chronisch Kranke. Höhere Eigenanteile würden dazu führen, dass notwendige Therapien aus Kostengründen abgebrochen oder Medikamente nicht vorschriftsmäßig eingenommen werden – mit unweigerlichen gesundheitlichen Verschlechterungen und vermeidbaren, teuren Krankenhausaufenthalten. Zuzahlungen müssen abgeschafft, nicht erhöht werden. Der VdK spricht sich auch gegen die geplante Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz als deutliche Leistungskürzung aus. Medizinisch notwendiger Zahnersatz muss vollständig von der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung übernommen werden.
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