
VdK fordert Aktionsplan für mehr Tarifbindung
- VdK kritisiert EuGH-Urteil wegen Aufweichung der Mindestlohn-Kriterien
- VdK-Präsidentin Bentele fordert Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zur Mindestlohnrichtlinie sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das Urteil entbindet Deutschland nicht von der Verpflichtung, die Tarifbindung im Land zu stärken. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung deshalb auf, schnellstmöglich einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorzulegen, wie es die Mindestlohnrichtlinie regelt. Für die Beschäftigten bedeutet mehr Tarifbindung bessere Löhne und Arbeitsbedingungen sowie höhere soziale Sicherheit.
Wir bedauern, dass sich der EuGH in seinem Urteil nicht eindeutig zu einem armutsfesten Mindestlohn für ganz Europa bekannt hat. Das Urteil weicht die Kriterien bei der Festlegung der Mindestlohnhöhe europaweit auf. Wir gehen aber davon aus, dass diese Kriterien in Deutschland weiterhin gelten, da sie die Mindestlohnkommission in ihre Geschäftsordnung übernommen hat.“
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