VdK: Bundesjustizministerium steht Barrierefreiheit im Weg
- VdK-Präsidentin: „Fehlende Barrierefreiheit als Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern“
- EU-Wahlen stellen Weichen für behindertenpolitische Entwicklungen
„Das Bundesjustizministerium steht trotz Versprechen im Koalitionsvertrag als Hindernis auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz in Deutschland. Statt eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) voranzutreiben, setzt Bundesjustizminister Buschmann auf eine erneute Evaluation und verschwendet wertvolle Zeit. Menschen mit Behinderung werden deshalb weiter ausgegrenzt – in der Gesundheitsversorgung, beim Wohnen und der Mobilität, auf dem Arbeitsmarkt und in der Bildung“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der VdK fordert, dass fehlende Barrierefreiheit beziehungsweise fehlende angemessene Vorkehrungen im Einzelfall als Diskriminierungstatbestand im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verankert werden müssen. Vor allem bei den privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen ist der Nachholbedarf immens. Sie müssen endlich dazu verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen beziehungsweise für angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu sorgen. Eine Reform des AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz wäre dafür der entscheidende Schritt.
Alternativ könnte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser Legislatur das Benachteiligungsverbot im Behindertengleichstellungsgesetz (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) auch auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausweiten. Dieses verpflichtet bisher in erster Linie Behörden zur Barrierefreiheit. „Menschen mit Behinderung sind aber nicht nur in Behörden unterwegs. Sie möchten auch in Restaurants essen, ein Kino oder Konzert besuchen und gelegentlich müssen sie in eine Arztpraxis. Das gehört zu einem gleichberechtigten und selbstbestimmten Leben dazu und sollte nicht an Barrieren scheitern“
, so Bentele.
Aber auch hier blockiert das Bundesjustizministerium eine Reform: Es verweist auf Brüssel und darauf, dass die Verabschiedung der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie abzuwarten sei. Die Richtlinie soll den Diskriminierungsschutz wegen Behinderung für die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen regeln. In Brüssel wird derzeit unter der belgischen Ratspräsidentschaft ein neuer Kompromissvorschlag dazu beraten. Doch seit 2008 sperrt sich auch Deutschland, aktuell das Bundesjustizministerium, gegen die Verabschiedung der Richtlinie. „Diese Blockadehaltung auf allen Ebenen ist unerträglich“
, sagt Bentele und fordert Bundesjustizminister Buschmann auf, endlich die Hürden für die notwendigen Reformen aus dem Weg zu räumen.
Bentele verweist auch auf die anstehenden EU-Wahlen: „In Brüssel werden die Weichen für viele behindertenpolitische Entwicklungen gestellt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden auch darüber, wie es zukünftig mit der Barrierefreiheit und dem Diskriminierungsschutz weitergehen wird.“