VdK: Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren darf nicht abgeschafft werden
- Bentele: „Die Debatte zur Abschaffung der ‚Rente ab 63‘ ist realitätsfremd“
- VdK sieht Arbeitgeber in der Pflicht, längeres Arbeiten zu fördern
Zur derzeitigen Debatte zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die öffentliche Debatte, wie sie derzeit zur „Abschaffung der Rente ab 63“ geführt wird, ist realitätsfremd. Sie schürt vor allem Ängste und Verunsicherung unter den Menschen, die ihre Lebensplanung bedroht sehen.
Diese Rente wurde für besonders langjährig Versicherte eingeführt, die ein langes Arbeitsleben von 45 Jahren hinter sich haben. Politikerinnen und Politiker, darunter Christian Lindner, bezeichnen sie fälschlicherweise gern als „Rente ab 63“. Das ist schlicht falsch und unfair. Denn sie sprechen von Menschen, die nach einem langen beschwerlichen Arbeitsleben noch ein paar Jahre durchhalten wollen, um sich in den Ruhestand zu retten. Viele von ihnen arbeiten, seit sie 18 sind, haben Kinder erzogen, Angehörige gepflegt. Sie sind körperlich verschlissen, psychisch ausgebrannt oder können mit dem Arbeitstempo nicht mehr mithalten. Ihnen bliebe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, wenn die Ideen der FDP umgesetzt würden.
Andere haben hunderttausende von Euros in die Rentenkasse eingezahlt und wollen nach 45 Jahren den Ruhestand genießen, sich ehrenamtlich engagieren oder sich um Enkelkinder und pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie als faul oder als Profiteure zu bezeichnen, ist fatal. Diese würden für ihre Lebensleistung mit hohen Abschlägen bestraft.
Manche Politikerinnen und Politiker sollten sich die Fakten anschauen, bevor sie die Abschaffung der Rente ab 63 fordern:
Schon heute kann niemand mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auch hier wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Aktuell können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Anspruch erst ab 64 Jahren und 4 Monaten nutzen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist keine „Männerrente“, sondern wird zu weit über 40 Prozent von Frauen in Anspruch genommen.
Es sind keineswegs nur Versicherte mit sehr hohen Renten, die von der Abschaffung betroffen wären. 30 Prozent der Menschen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte heute nutzen, erhalten weniger als 1200 Euro, bei den Frauen sind es sogar 46 Prozent.
Ältere sind heute auf dem Arbeitsmarkt so aktiv wie nie zuvor. Waren um das Jahr 2000 gerade einmal 600.000 Menschen im Alter von 60 bis 65 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so sind es heute mehr als drei Millionen.
Die Fakten sprechen für sich. Wer längeres Arbeiten fördern möchte, darf nicht die Beschäftigten abstrafen, sondern muss die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Diese müssen altersgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte schaffen und Ältere motivieren. In einer stärker digitalisierten Arbeitswelt brauchen ältere Beschäftigte Weiterbildungsangebote, attraktive Altersteilzeitmodelle, weniger Schichtarbeit, mehr Umschulungen und erleichterte Umsetzungen im Betrieb. Die Politik muss sich um diejenigen kümmern, die nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten, weil sie im Alter arbeitslos oder sie oder ihre Angehörigen krank werden.“