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Rentenempfehlungen: Die Richtung stimmt, Menschen mit niedrigen Renten dürfen aber nicht unter die Räder kommen

  • Forderung des VdK aufgegriffen: Kleine Renten sollen bei der Grundsicherung künftig besser geschützt werden
  • Gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten dürfen nicht die Verlierer sein

Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein.“ Der Verband werde „darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden“. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.

„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden.

Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.

Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuzt die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben. 

Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“
 

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