
Regierung bricht Reformversprechen – Barrierefreiheit bleibt auf der Strecke
- Verena Bentele: „Blockadehaltung vor der Verbändeanhörung muss ein Ende haben“
- VdK: Ein Gesetz ohne echte Verbesserungen nützt den Menschen nichts
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) aus dem Sofortprogramm der ersten 100 Tage der Bundesregierung noch immer auf sich warten lässt:
„Das ist ein alarmierendes Signal. Ich fordere die Koalition eindringlich auf, die notwendigen Gesetzesreformen unverzüglich auf den Weg zu bringen und dem selbst gesetzten Anspruch gerecht zu werden, innerhalb der ersten 100 Tage der Legislatur Fortschritte bei der Barrierefreiheit zu erzielen. Die Uneinigkeit der Regierung darf nicht auf Kosten der Teilhabe von Millionen Menschen in Deutschland gehen.
Barrierefreiheit kommt nicht nur rund 7,9 Millionen schwerbehinderten Menschen zugute. Die Beseitigung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren erleichtert auch älteren Menschen, Kindern, Eltern mit Kinderwagen sowie allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Alltag.
Deshalb ist es dringend erforderlich, den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen auszudehnen. Darauf warten Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten, denn ihr Leben findet nicht in Amtsstuben, sondern Theatern, Restaurants und Kinos statt. Private Anbieter sollten verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen. Solche Vorkehrungen können beispielsweise das Anbringen einer Rampe, das Umstellen eines Tisches für Rollatornutzer oder das Vorlesen einer Speisekarte für blinde oder sehbehinderte Menschen umfassen. Diese niedrigschwelligen Maßnahmen stellen keine unangemessene Belastung für die Wirtschaft dar.
Aus Sicht des VdK muss der Referentenentwurf nicht nur zentrale Verbesserungen bei der Barrierefreiheit bringen, sondern unbedingt eine wirksame Möglichkeit für die Betroffenen, ihr Recht durchzusetzen. Es ist daher dringend erforderlich, dass sowohl Individual- als auch Verbandsklagen gerichtskostenfrei genutzt werden können. Ziel muss sein, dass das Gericht bei Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz die Beseitigung von Barrieren oder die Unterlassung einer Diskriminierung anordnen kann. Rechtsverstöße müssen einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach sich ziehen. Eine bloße Feststellungsklage bringt den Betroffenen gar nichts, da dadurch keine einzige Barriere verschwindet.
Der VdK befürwortet zudem ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren zur Entlastung der Gerichte.“
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