
Kürzungspläne bei der Heizungsförderung gefährden sozial gerechte Wärmewende
- Sozialer Ausgleich bei Heizungsförderung ohne Vorauszahlung nutzlos für Menschen mit geringem Einkommen
- VdK fordert Härtefallregelung für Menschen mit Behinderung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berät am 8. Juli hinter verschlossenen Türen über die künftige Ausgestaltung der Förderung für den Heizungstausch. Der Sozialverband VdK begrüßt zwar die geplante Weiterentwicklung der sozialen Staffelung, warnt aber davor, die Förderung insgesamt zu kürzen und dadurch gerade Menschen mit niedrigem Einkommen den Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu erschweren.
„Eine stärkere soziale Staffelung bei der Heizungsförderung ist richtig und überfällig. Auch der geplante Kinderzuschlag, den der VdK seit langem fordert, ist ein Schritt in die richtige Richtung“
, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nach den vorliegenden Plänen sollen Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind künftig einmalig 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abziehen können, wodurch mehr Familien von höheren Fördersätzen profitieren würden.
Deutlichen Widerspruch äußert Bentele gegen die geplanten Einsparungen: „Die vorgesehenen Einschnitte sind ein großer Rückschritt für den sozialen Klimaschutz. Denn wer jetzt bei den förderfähigen Kosten kürzt, bremst die Wärmewende genau dort aus, wo sie am dringendsten gebraucht wird: bei Bestandsgebäuden, in denen ältere und einkommensschwache Menschen leben.“
Die VdK-Präsidentin verdeutlicht ferner, dass ein höherer Einkommensbonus allein nicht ausreicht, um die Förderung sozial gerecht zu machen. „Ein stärkerer Einkommensbonus bleibt wirkungslos, solange die Förderung nicht vorab ausgezahlt wird. Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist es schlichtweg unmöglich, bis zu 30.000 Euro vorzustrecken und erst im Nachhinein einen Zuschuss zu erhalten. Die Förderung kommt nur dann bei den Menschen an, die sie wirklich brauchen, wenn sie erstens vorab ausgezahlt wird und zweitens der Ergänzungskredit der KfW auch von älteren Menschen genutzt werden kann. “
Der VdK fordert darüber hinaus eine Härtefallregelung mit einer Förderung von 100 Prozent für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und/oder Pflegegrad 2. „Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige dürfen bei der Wärmewende nicht zurückgelassen werden. Für sie braucht es eine eigene Härtefallregelung mit voller Kostenübernahme“
, betont Bentele.
Die zentralen Forderungen des VdK im Überblick:
- Vorabauszahlung der Förderung, damit der Einkommensbonus tatsächlich bei einkommensschwachen Haushalten ankommt.
- Abbau altersdiskriminierender Vergaberichtlinien beim KfW-Ergänzungskredit, damit auch Personen höheren Alters Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erhalten.
- Förderung und Ergänzungskredit sollen aus einer Hand über die KfW abgewickelt werden.
- Härtefallregelung mit 100-prozentiger Förderung für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und/oder Pflegegrad 2
- Keine Absenkung der förderfähigen Kosten
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