
Heizungsgesetz im Bundestag: VdK warnt vor Kostenfalle für ältere Hausbesitzer
- Ohne finanzielle Rücklagen und ohne Kredit ist der Heizungstausch oft nicht möglich
- Förderung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – bevor die Rechnung fällig ist
Am 11. Juni wird das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erstmals im Bundestag beraten. Für den Sozialverband VdK ist klar: Das Gesetz in seiner jetzigen Form lässt viele ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer im Stich. „Wer sein Haus sein ganzes Leben lang abbezahlt hat, aber keine Rücklagen für eine neue Heizung besitzt und keinen Kredit mehr bekommt, weil er über 70 Jahre alt ist, der steht beim Gebäudemodernisierungsgesetz mit dem Rücken zur Wand“
, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das ist keine Wahlfreiheit, das ist Ausgrenzung.“
In seiner jetzigen Form verstärkt das Gesetz die Gefahr fossiler Kostenfallen und nimmt vielen Menschen die Möglichkeit, sich überhaupt für eine klimafreundliche Alternative zu entscheiden. „Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass sie sich beim Heizungstausch oftmals für eine Gasheizung entscheiden müssen, weil ihnen die finanziellen Rücklagen fehlen“
, sagt Bentele. „Das geschieht nicht aus Überzeugung, sondern weil eine Wärmepumpe schlicht nicht finanzierbar ist. Wer den Umbau nicht vorfinanzieren kann, kann die Förderung häufig gar nicht nutzen. Fördermittel sollten vor der Investition zur Verfügung stehen und nicht erst danach.“
Der Verband kritisiert zudem, dass das Gesetz wichtige Vorgaben für Wärme aus erneuerbaren Energien abschwächt. Fällt die bisherige 65-Prozent-Regel weg, verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Orientierung, während fossile Heizungen weiter begünstigt werden. Das verstärkt die Abhängigkeit von Öl und Gas und kann durch steigende Brennstoffpreise zu sehr hohen Kosten führen.
Darüber hinaus fordert der VdK eine wirksame Härtefallregelung mit vollständiger Förderung für Menschen in besonderen Lebenslagen sowie eine kostenlose und barrierefreie Beratung beim Heizungstausch. Auch Mieterinnen und Mieter müssen vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden.
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