
BGG-Reform: VdK drängt auf Korrekturen im Bundestag
- Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes enthält gravierende Schwächen bei Barrierefreiheit und Rechtsschutz
- VdK lehnt weitere Verzögerungen ab und fordert konkrete Änderungen
Der Sozialverband VdK fordert, den aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich zu verbessern. Anlass ist die Beratung im Kabinett am 1. April. Wie auch der Bundesrat bezweifelt der VdK die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen. Anders als der Bundesrat lehnt der VdK jedoch eine erneute Evaluation ab.
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Das Gesetz ist bereits 2022 umfassend geprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse und die Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren konkret korrigiert werden.“
Kritisch sieht der VdK insbesondere mehrere Regelungen im Entwurf:
Künftig soll pauschal gelten, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen eine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen. „Das widerspricht dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Entscheidend ist, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und zumutbar ist“
, so Bentele.
Auch eine neu vorgesehene Ausschlussfrist von vier Monaten für Ansprüche auf Beseitigung von Barrieren lehnt der VdK ab. „Betroffene brauchen Zeit, um sich zu beraten und angemessen auf Diskriminierung zu reagieren. Zu kurze Fristen setzen sie unter Druck – längere Fristen ermöglichen außergerichtliche Lösungen“, sagt Bentele. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist keine Beweislasterleichterung verankert, das erschwert das Leben benachteiligter Personen unverhältnismäßig. „Diskriminierung durch Barrieren ist oft schwer nachweisbar. Deshalb muss eine Beweislasterleichterung dringend aufgenommen werden“
, fordert Bentele.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Gerichte bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot künftig lediglich den Rechtsverstoß feststellen können. „Eine bloße Feststellung reicht nicht aus. Ohne Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung wäre das ein Freibrief für Unternehmen, gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit zu ignorieren“
, kritisiert Bentele.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass private Unternehmen unmittelbare Benachteiligungen bereits durch einen einfachen sachlichen Grund rechtfertigen können. Dies steht aus Sicht des VdK im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention: Sie verpflichtet Deutschland dazu, wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und Barrieren konsequent abzubauen.„Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, das Gesetz entscheidend zu verbessern“
, so Bentele.
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