Kategorie Behinderung Barrierefreiheit Teilhabe

Barrierefreies Reisen liegt weit in der Ferne

  • VdK fordert einheitliche und verbindliche Vorschriften für Barrierefreiheit
  • VdK-Präsidentin: „Teilhabe ist unverzichtbar“

Während in allen Bundesländern Schulferien sind und besonders viele Menschen verreisen, rät der Sozialverband VdK Menschen mit Einschränkungen zu gründlicher Vorbereitung – damit vor Ort keine unangenehmen Überraschungen drohen.

Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen, das zeigt auch dieser Sommer. Viele freuen sich auf den wohlverdienten Urlaub. Doch für Menschen mit Behinderung ist die Reisefreiheit erheblich eingeschränkt. Bereits die Planung ist oft eine große Herausforderung, unabhängig davon, ob die Reise ins eigene Land oder in die Ferne führt. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass es immer noch an guten barrierefreien Reisemöglichkeiten, Unterkünften und Freizeitangeboten mangelt.

In Deutschland leben über neun Prozent der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung, das entspricht rund 7,9 Millionen Menschen. Hinzu kommen viele ältere Personen, die nicht immer gut zu Fuß sind. Für sie fehlt es vielerorts an verlässlichen Angeboten für barrierefreie Ferien und an gut aufbereiteten Informationen über geeignete Reisemöglichkeiten und Unterkünfte.

Herausforderungen meistern

Oft wird barrierefrei mit rollstuhlgerecht verwechselt. Eine rollstuhlgerechte Gestaltung bringt blinden oder gehörlosen Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten jedoch überhaupt nichts, da sie völlig andere Bedarfe haben. „Spontaneität ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung kaum möglich“, weiß Melanie Tietze-Ihle, Referentin für Barrierefreiheit beim Sozialverband VdK. „Wer nicht akribisch plant, den erwarten oft böse Überraschungen auf der Reise selbst oder am Urlaubsort. Denn auch, wenn ein Hotel barrierefreie Zimmer im Angebot hat, heißt das nicht immer, dass das ganze Gebäude für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.“

Da es in Europa keine einheitlichen Vorschriften für barrierefreie Toiletten an Bord von Flugzeugen gibt, ist Fliegen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft unmöglich – anders als in den USA, wo ab einer bestimmten Flugzeuggröße barrierefreie Toiletten verpflichtend sind. In Unterkünften ergeben sich für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oftmals andere Hürden, etwa Touch-Bedienungen in Aufzügen oder Alarmsysteme, die nicht auf das Zwei-Sinne-Prinzip ausgelegt sind. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. 

So geht´s auch

„Die Erlebbarkeit touristischer Angebote ist eine wesentliche Grundlage für eine Reiseentscheidung“, berichtet Tietze-Ihle und verweist auf die Kennzeichnung „Reisen für alle“ für Urlaube in Deutschland. Die staatlich geförderte Plattform reisen-fuer-alle.de stellt seit 2011 Informationen zu überprüften und zertifizierten Unterkünften für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten spezialisierte Reisebüros und an einigen Orten auch Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie entsprechende Reisen an.

Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist Teilhabe unverzichtbar - für die Menschen und die Wirtschaft: „Barrierefreiheit darf kein Extra sein, sie muss für alle selbstverständlich sein, auch im Urlaub.“ Daher fordert sie EU-weit einheitliche Standards im Flugverkehr, verbindliche Vorgaben für Flugzeugtoiletten, eine verpflichtend barrierefreie Ladeinfrastruktur für E Autos sowie den konsequenten Ausbau von „Reisen für alle“. Bentele setzt sich außerdem dafür ein, dass von der Buchung über die Anreise und den Aufenthalt bis hin zur Freizeitgestaltung gesetzlich Barrierefreiheit gilt. Dazu könnte die Bundesregierung in diesem Sommer wie angekündigt ihren Beitrag leisten. „Eine ambitionierte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist längst überfällig“, mahnt Bentele. „Durch eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit könnten alle Menschen ohne Einschränkungen reisen.“ 
 

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