Kategorie Tipp Grundrente Soziale Gerechtigkeit

Grundsicherungs-Rechner - jetzt Anspruch ermitteln

Ein älterer Mann tippt auf einem Taschenrechner, der vor ihm auf dem Tisch liegt.
© IMAGO / photothek

VdK empfiehlt Antrag auf Grundsicherung

Mit der Einführung der Grundrente zum Januar 2021 trat auch der Freibetrag in der Grundsicherung im Alter in Kraft. Während die Grundrente laut Rentenversicherung lediglich einen Zuschlag von durchschnittlich 75 Euro brutto bringen wird, lohnt sich ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte unter Umständen deutlich mehr.

Bis zu 223 Euro zusätzlich könnten in der Geldbörse ankommen. Der VdK fordert deshalb dazu auf, einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt zu stellen.

Einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung im Alter können Sie hier unverbindlich berechnen:

Zum Grundsicherungsrechner

Mit dem folgenden Rechner können Sie ermitteln, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben und vorsorglich einen Antrag stellen sollten (Seite öffnet sich in einem neuen Fenster): 

Das Rechenergebnis zeigt an, dass ich Anspruch auf Grundsicherung habe. Was sollte ich jetzt tun?

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Der VdK empfiehlt daher, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Grundsicherung im Alter erfolgt beim zuständigen kommunalen Träger. In der Regel ist dies das Sozialamt vor Ort. Die Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihres Wohnortes erfragen.

Kann der VdK den Antrag für mich ausfüllen?

Leider nein. Den Antrag müssen Sie selbst stellen beim zuständigen Träger vor Ort (siehe "Wo muss ich den Antrag stellen?"). Das Sozialamt ist verpflichtet, Sie bei der Antragstellung zu beraten. Der Sozialverband VdK berät Sie im Falle einer Ablehnung.
 

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten, wenn ich den Antrag auf Grundsicherung im Alter stelle?

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter
  • gültige Personaldokumente
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Auto ...)
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Gut zu wissen: Wegen der Corona-Krise gilt zunächst bis zum 31. März 2021 ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen, auch zur Grundsicherung im Alter. Demnach ist die Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung ausgesetzt und die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt.

Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach Ihrer individuellen Situation, daher erhebt diese Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Einzelfall benötigen Sie weitere Unterlagen. Das Sozialamt wird Ihnen aber mitteilen, was Sie gegebenenfalls noch dort einreichen müssen.

Das Rechenergebnis zeigt an, dass ich keinen Anspruch auf Grundsicherung habe. Was soll ich tun?

Der Rechner ermittelt Ihmöglichen Anspruch aufgrund Ihrer eingegebenen Daten. Er dient nur der Orientierung und kann eine individuelle Leistungsprüfung nicht ersetzen. Das bedeutet, dass möglicherweise doch ein Anspruch bestehen könnte. Wir empfehlen daher, vorsorglich trotzdem einen Antrag zu stellen

Wo finde ich mehr Informationen zum Thema?

Die Hintergründe zum Thema erklären wir hier: