Unfallversicherung muss 150.000 Euro nachzahlen
Bei der Renovierung eines Vereinsheims hat sich ein VdK-Mitglied so schwer verletzt, dass er seitdem starke Einschränkungen hat. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte dafür nicht aufkommen. Der VdK erreichte eine lebenslange Rente.
Matthias Müller (Name von der Redaktion geändert) wollte seinem Sportverein in einer oberpfälzischen Gemeinde etwas Gutes tun. Er meldete sich freiwillig, um bei der Beseitigung eines Schimmelschadens im Vereinsheim mitzuhelfen. Damit ersparte er seiner Gemeinde, der das Clubhaus gehört, entsprechende Handwerkskosten. Matthias Müller war auch bereit, den Transport der notwendigen Materialien zu übernehmen.
Schwerer Verkehrsunfall
Als er mit einem Kastenwagen die Holzpaneele vom Baumarkt zum Vereinsheim fuhr, geriet Müller in einen schweren Verkehrsunfall. Der damals 35-Jährige zog sich massive Verletzungen zu. Bis heute hat er bleibende Schäden, die einen Beruf unmöglich machen, unter anderem eine inkomplette Querschnittslähmung und eine Spastik. Seitdem sitzt er im Rollstuhl.
In der Folge wandte er sich an den Externer Link:Sozialverband VdK Bayern. In der Rechtsberatung wurde den VdK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern klar, dass die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) den Schaden und alle aus dem Unfall enstanden Folgekosten übernehmen müsste. Denn Müller hat die Fahrt mit dem Transporter ja aufgrund der Renovierungsarbeiten für das Sportheim gemacht, und diese waren zugunsten der Gemeinde.
Mitglied werden
Unfallrente abgelehnt
So stellte Müller über den VdK auch Antrag auf eine volle Unfallrente. Diesen lehnte die KUVB ab, und auch den Widerspruch wies sie zurück. Mit Hilfe des VdK-Bezirks Oberpfalz verklagte Müller daraufhin die gesetzliche Unfallversicherung.
Der VdK-Sozialrechtsvertreter wies in der Klage daraufhin, dass das Mitglied eindeutig im Auftrag der Gemeinde das Vereinsheim renoviert hat. So habe der Bürgermeister dem Verein mündlich den Auftrag gegeben, die Arbeiten in Eigenregie zu machen. Dieser hat seine damalige Aussage auch als Zeuge vor Gericht bestätigt.
Die KUVB argumentierte, dass Müller die Renovierung als ehrenamtlich engagiertes Mitglied übernommen hat und nicht im Auftrag der Gemeinde. Nur dann wäre dieser gesetzlich unfallversichert.
VdK verweist auf geändertes Sozialrecht
Der VdK hielt dagegen und wies auf eine Änderung im Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch) hin, die im Januar 2005 in Kraft trat. Danach sind nicht nur Personen gesetzlich unfallversichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften direkt freiwillig tätig sind, sondern auch Personen, die für privatrechtliche Organisationen, in dem Fall ein Sportverein, im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung von Gebietskörperschaften, die Gemeinde, tätig sind.
Das Sozialgericht in Regensburg folgte dieser Argumentation und verurteilte die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallkosten und die damit verbundene Rente zu übernehmen. Die KUVB ging daraufhin in Berufung. Doch das bayerische Landessozialgericht in München folgte ebenfalls den Ausführungen des VdK und bestätigte das Urteil des Sozialgerichts.
So bekam Matthias Müller sieben Jahre nach dem Unfall unbefristet eine monatliche Rente von 3500 Euro zugesprochen. Rückwirkend musste ihm die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend mehr als 150 000 Euro auszahlen. Das Mitglied ist dem Sozialverband VdK für seine Hilfe sehr dankbar. Denn auf diese Weise sind zumindest seine finanziellen Sorgen gelöst.