Alles zum Entlastungsbetrag in der Pflege
Mit einem Pflegegrad hat man Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch häufig ist es für Pflegende und Gepflegte schwer, diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
125 Euro pro Monat können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für Betreuungsangebote verwenden, etwa für eine Haushaltshilfe, für den Besuch einer Alzheimer-Gruppe oder die Begleitung bei einem Spaziergang. Aber nicht alle, denen der Entlastungbetrag zusteht, nutzen ihn auch - das hat auch die große VdK-Pflegestudie ergeben. Das liegt häufig daran, dass es sehr schwierig ist, einen Leistungserbringer zu finden, der mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann.