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Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind 2019 mit dem Rentenpaket im Stich gelassen worden. Wer eine Erwerbsminderungsrente neu erhält, den behandelt die Rentenversicherung seitdem so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet.
Diese Zurechnungszeit bringt durchschnittlich 70 Euro mehr im Monat von der Rentenkasse. Es gibt nur einen Haken: 1,8 Millionen Bestandsrentner gingen leer aus.
Gegen diese Ungleichbehandlung gehen der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor. Verstößt die Ungleichbehandlung gegen die Verfassung? Das wollen wir in Karlsruhe klären lassen.
Schlagworte Erwerbsminderung | Klage | Bundesverfassungsgericht
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