11. Dezember 2019
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Erfolg für den VdK: Hartz-IV-Sanktionen entschärft

Hartz-IV-Empfänger müssen keine drastische Kürzung oder Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zu diesem Urteil war das Bundesverfassungsgericht Anfang November gekommen und folgte so einer jahrelangen Forderung des Sozialverbands VdK.

Das Bild zeigt die Fassade des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Hartz-IV: Maximal 30 Prozent dürfen die Leistungskürzungen künftig betragen. | © imago images / Steinach

Jobcenter dürfen die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30 Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch diese Sanktionen können künftig abgemildert werden. Der Mensch, so urteilten die Richter in Karlsruhe, dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden.

„Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Einschätzung weitgehend bestätigt, dass die Sanktionen eine Grundrechtsverletzung darstellen. Denn sie hebeln das Grundrecht auf ein Leben in Würde aus. In Zukunft kann keinem Hartz-IV-Empfänger mehr die Lebensgrundlage ganz entzogen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der Sozialverband VdK sehe das Urteil als wichtiges Signal an die Politik, dass es kein „Weiter so“ bei den Sanktionen geben kann. „Menschen brauchen kein Leben in Armut. Sie brauchen wirkliche Förderungen und Qualifizierungsmaßnahmen, damit sie langfristig in den Arbeitsmarkt integriert, beziehungsweise erfolgreich in eine Ausbildung vermittelt werden“, so die VdK-Präsidentin.

Von Sanktionen sind jedes Jahr acht Prozent der Leistungsberechtigten betroffen. Ihnen droht existenzielle Not. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das Lebensnotwendige und machen soziale Teilhabe unmöglich. Sie bestrafen und drohen, wo Respekt, Hilfe und Unterstützung notwendig sind. Entscheidend für das Urteil war, dass es keine Hinweise gibt, dass die Sanktionen 15 Jahre nach ihrer Einführung Wirkung zeigen. Sich auf plausible Annahmen zu stützen, genügt nicht mehr.

Nach diesem Urteil ist jetzt der Gesetzgeber am Zug. Er muss schnell die gültige Rechtslage verändern, in der Praxis anwenden und sie grundgesetzkonform gestalten.

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05.11.2019 | ©Juragentur / ime

ikl

Schlagworte Hartz IV | Bundesverfassungsgericht | Sanktionen | Sanktion | Armut | Sozialverband VdK | VdK

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    09.01.2023

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