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16 Jahre vom Regelsatz auf eine Waschmaschine zu sparen, ist zumutbar. Das hat das Bundessozialgericht gerade erst bestätigt. Ich musste diese Meldung zweimal lesen: Leben wir in Absurdistan?
Im Ernst, so lange ohne Waschmaschine leben? Das ist lebensfremd und fast zynisch.
Die Anschaffungskosten für den Ersatz kaputter Haushaltsgeräte gehören aktuell nicht in das Budget armer Menschen. Der Regelsatz sieht einen Betrag von 1,60 Euro vor, der zum Ansparen für solche Ausgaben monatlich beiseitegelegt werden soll. Ersparnisse in nennenswertem Umfang dürfen Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung ja nicht haben. Auch der freundliche Hinweis, es gebe ja die Möglichkeit, sich vom Sozialamt ein Darlehen geben zu lassen, macht es nicht besser. Von 449 Euro monatlich 22,45 Euro abzustottern, lässt das schmale Einkommen unter das Existenzminimum sinken.
Jedem ist klar, dass der Regelsatz das Leben der Menschen viel zu klein rechnet. Früher gab es für Sozialhilfeträger immerhin die Möglichkeit, für notwendige Anschaffungen Einmalleistungen zu gewähren. Heute werden arme Menschen im besten Fall auf informelle Hilfssysteme verwiesen. Denn manchmal springen Stiftungen und Vereine ein und übernehmen die Anschaffungskosten für ein Ersatzgerät.
Der Staat aber stiehlt sich aus der Verantwortung. Besonders auffällig ist das bei den Tafeln. Es ist schon völlig selbstverständlich geworden, arme Menschen dorthin zu schicken. Denn alle wissen, dass der Regelsatz für eine ordentliche Ernährung nicht reicht – obwohl er das müsste.
Für Anschaffungshilfen hat sich noch kein lückenloses ehrenamtliches Unterstützungsnetz etabliert wie bei den Tafeln. Eine arme kranke Rentnerin in Berlin muss also ihre Wäsche 16 Jahre mit der Hand waschen. Allein das belegt: Die unseligen Hartz-Gesetze müssen weg. Ich hoffe, die Bundesregierung schafft mit dem neuen Bürgergeld endlich ein Regelwerk fernab von Absurdistan, das sich an Teilhabe und Würde orientiert.
Verena Bentele, VdK-Präsidentin
Schlagworte Armut | Regelsatz | Sparen | Urteil | Bundessozialgericht | Waschmascheine
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