17. Februar 2021
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Inkassoforderungen oft unseriös

Beratungsstellen helfen bei der Prüfung

Ein junger Mannn schlägt sich die Hände vors Gesicht, viele Kartons stehen rum
© unsplash

Beratungsstellen haben häufig mit verunsicherten Verbrauchern zu tun, die ein Inkassoschreiben erhalten haben. Für juristische Laien ist es schwierig, die Rechtmäßigkeit einzelner Forderungen zu überprüfen. Verbraucherschützer raten in einem solchen Fall, nicht in Panik zu verfallen.

„Gerade unseriöse Unternehmen, die bei Gericht keine Chance hätten, ihre Forderungen durchzusetzen, nehmen bevorzugt die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch, um ihren unberechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen“, erklärt Simone Napiontek, Beraterin beim Verbraucherservice Bayern. Empfänger von bedrohlichen Inkassoschreiben sollten sich nicht einschüchtern lassen. Oft setzen die Inkassounternehmen die Adressaten mit nicht haltbaren Drohungen unter Druck.

„Zu den häufigsten Irrtümern gehört die Annahme, dass die Meldung einer offenen Forderung an die Schufa nur durch Zahlung des geforderten Betrags verhindert werden kann“, berichtet Napiontek. Auch die Befürchtung, dass unmittelbar nach dem Mahnschreiben eines Inkassounternehmens der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, halte sich hartnäckig. Napiontek rät, sowohl die geltend gemachte Hauptforderung als auch die berechneten Inkassokosten genau zu überprüfen. Das spare in der Regel viel Geld und Ärger. „Bei nicht berechtigten Ansprüchen gibt es keinen Anlass, irgendetwas zu bezahlen – egal, wie viel Druck das Inkassounternehmen macht. Aber selbst bei berechtigten Forderungen haben Betroffene zum Teil die Möglichkeit, Inkassokosten zu reduzieren oder diese im Einzelfall sogar überhaupt nicht zu bezahlen“, so Napiontek. Der Verbraucherservice Bayern bietet auf seiner Webseite (verbraucherservice-bayern.de) Hilfe für die Bewertung von Forderungen an.

Auch die Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) hat einen Leitfaden erstellt, um unseriöse Inkassoschreiben erkennen zu können, und gibt Tipps, was zu tun ist. Ganz wichtig: Die erste Reaktion auf eine unberechtigte Zahlungsaufforderung sollte der sofortige Widerspruch sein.

Jörg Ciszewski

Schlagworte Inkasso | Widerspruch | Verbraucherzentrale

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