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Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Stellungnahmen und Positionspapiere des Sozialverbands VdK Deutschland zur Corona-Impfung, außerdem - weiter unten - unsere Pressemitteilungen zum Thema Corona-Impfung.
Stand: 3.3.2022
Sachverhalt
Mitte März 2022 wird der Bundestag über die Vorlagen zur allgemeinen Impfpflicht in Bezug auf die Coronavirus-Schutzimpfung beraten. Es wird dabei keinen Fraktionszwang geben, sondern alle Abgeordneten können sich Gruppenanträgen anschließen. Hierbei gibt es vier inhaltliche Ansätze:
Der Ausgang der Beratungen ist offen. Eine klare Mehrheit für eine Lösung ist im Vorfeld nicht erkennbar. Auch die gesellschaftliche Debatte ist kontrovers.
Position des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) wird sich nicht zur Frage der allgemeinen Impfpflicht positionieren. Es handelt es sich bei der allgemeinen Impfpflicht um eine allgemein gesellschaftliche ethische Frage. Hierbei hat der VdK als Sozialverband kein Mandat, um eine Position für seine Mitglieder zu vertreten und vorzugeben. Ähnlich wie bei rein ethischen Fragestellungen wie Organtransplantation oder Sterbehilfe sind die Meinungen in der Mitgliedschaft zu unterschiedlich.
Letztlich geht es um die verfassungsrechtliche Seite. Eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren würde einen Grundrechtseingriff bei Millionen Menschen mit sich bringen. Zahlreiche Verfassungsbeschwerden sind vorprogrammiert. Ein Gesetz dazu muss in ganz besonderer Weise gerichtsfest sein.
Der VdK hat sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht positioniert. Hier liegt eine Sondersituation vor: Das Personal in Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen oder behinderten Menschen trägt Verantwortung für diese schutzbefohlenen Menschen. Die Impfungen tragen wesentlich zum Schutz anderer Menschen bei, wie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2022 aufgrund der eingeholten wissenschaftlichen Stellungnahmen festgestellt hat. Gleichzeitig sind die Pflegebedürftigen täglich auf die Pflege und Betreuung angewiesen und können nicht einfach die Einrichtung wechseln bzw. haben dort dann das gleiche Risiko des nahen Kontakts zu ungeimpften Menschen. Zudem handelt es sich dabei um Risikogruppen, die nach einer Infektion besonders häufig schwer erkranken oder versterben.
Daher bezieht der Sozialverband VdK Deutschland keine Stellung zu der allgemeinen Impfpflicht an sich. Aber der VdK erhebt wichtige begleitende Forderungen, sollte eine solche Pflicht in Kraft treten:
Für diese Menschen muss es ein flächendeckendes Beratungsangebot durch speziell weitergebildete Fachärzte geben. Auch der allgemeinen Aufklärung rund um die Coronavirus-Schutzimpfung kann das nur nützen. Für diese Beratung ist genug Zeit einzuräumen.
Weiterhin muss es genügend weit gefasst Ausnahmen von der Impfpflicht geben, um diesen Menschen und ihren Sorgen gerecht zu werden. Wie auch immer die Impfpflicht umgesetzt werden sollte – eine Folge wird die Eigenisolierung von Menschen mit medizinischen Bedenken sein. Sie dürfen nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.
Wichtig ist hier, dass Kontrolle und Impfangebot direkt mit einander verbunden werden. Wie auch immer ein Kontrollmechanismus für eine Impfpflicht aussehen soll, es muss sofort ein Impftermin damit angeboten werden.
Es gibt nach wie vor Menschen, die von den bisherigen Impfkampagnen und allgemein vom Gesundheitswesen nicht erreicht werden. Dazu gehören Menschen, die nicht lesen und schreiben können, Arme, Flüchtlinge, Obdachlose oder allgemein Menschen, die die deutsche Sprache nicht verstehen können. Diese Menschen dürfen nicht durch eine allgemeine Impfpflicht bestraft werden. Stattdessen muss es gerade für diese Gruppen auch ein passendes Impfangebot geben.
Ist der Genesenenstatus als Alternative zum Impfschutz vorgesehen, sind Übergangsregelungen vorzusehen, sollte an der rechtlichen Geltung des Genesenenstatus etwas geändert werden. Auch dann müssen die genesenen Menschen die Zeit haben, um das Impfschema zu erfüllen. Daran fehlte es bei der früheren Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.
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Positionspapier Sozialverband VdK Deutschland e. V. zur Allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus. Stand: 03.03.2022
Weitere Stellungnahmen:
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Stand: 07.12.2021
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV, Stand: 06.08.2021). Stand: 12.08.2021
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Stand: 20.05.2021.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV, Fassung vom 02.03.2021). Stand: 4.3.2021
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.zum Entwurf einer geänderten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung, CoronaImpfV). Stand: 3.2.2021
Schlagworte Corona-Impfung | Corona | Impfung | Reihenfolge | Impfstoff | Riskikogruppen | Vorerkrankungen
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