Corona-Schutzimpfung

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Stellungnahmen und Positionspapiere des Sozialverbands VdK Deutschland zur Corona-Impfung, außerdem - weiter unten - unsere Pressemitteilungen zum Thema Corona-Impfung.

Positionspapier Sozialverband VdK Deutschland e. V. zur Allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus

Stand: 3.3.2022

Allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus

Sachverhalt

Mitte März 2022 wird der Bundestag über die Vorlagen zur allgemeinen Impfpflicht in Bezug auf die Coronavirus-Schutzimpfung beraten. Es wird dabei keinen Fraktionszwang geben, sondern alle Abgeordneten können sich Gruppenanträgen anschließen. Hierbei gibt es vier inhaltliche Ansätze:

  • Impfpflicht für alle Menschen in Deutschland ab 18 Jahren.
  • Impfpflicht für alle Menschen in Deutschland ab 50 Jahren, vorgeschaltet soll es eine verpflichtende Beratung für alle ungeimpften Menschen geben.
  • Ein sogenanntes Impfvorsorgegesetz, das die Vorbereitungen für eine spätere Impfpflicht enthält.
  • Anträge gegen eine Impfpflicht.

Der Ausgang der Beratungen ist offen. Eine klare Mehrheit für eine Lösung ist im Vorfeld nicht erkennbar. Auch die gesellschaftliche Debatte ist kontrovers.

Position des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) wird sich nicht zur Frage der allgemeinen Impfpflicht positionieren. Es handelt es sich bei der allgemeinen Impfpflicht um eine allgemein gesellschaftliche ethische Frage. Hierbei hat der VdK als Sozialverband kein Mandat, um eine Position für seine Mitglieder zu vertreten und vorzugeben. Ähnlich wie bei rein ethischen Fragestellungen wie Organtransplantation oder Sterbehilfe sind die Meinungen in der Mitgliedschaft zu unterschiedlich.

Letztlich geht es um die verfassungsrechtliche Seite. Eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren würde einen Grundrechtseingriff bei Millionen Menschen mit sich bringen. Zahlreiche Verfassungsbeschwerden sind vorprogrammiert. Ein Gesetz dazu muss in ganz besonderer Weise gerichtsfest sein.

Der VdK hat sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht positioniert. Hier liegt eine Sondersituation vor: Das Personal in Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen oder behinderten Menschen trägt Verantwortung für diese schutzbefohlenen Menschen. Die Impfungen tragen wesentlich zum Schutz anderer Menschen bei, wie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2022 aufgrund der eingeholten wissenschaftlichen Stellungnahmen festgestellt hat. Gleichzeitig sind die Pflegebedürftigen täglich auf die Pflege und Betreuung angewiesen und können nicht einfach die Einrichtung wechseln bzw. haben dort dann das gleiche Risiko des nahen Kontakts zu ungeimpften Menschen. Zudem handelt es sich dabei um Risikogruppen, die nach einer Infektion besonders häufig schwer erkranken oder versterben.

Daher bezieht der Sozialverband VdK Deutschland keine Stellung zu der allgemeinen Impfpflicht an sich. Aber der VdK erhebt wichtige begleitende Forderungen, sollte eine solche Pflicht in Kraft treten:

  • Wenn es zu einer allgemeinen Impfpflicht kommt, muss es ein gutes Angebot an fachärztlicher Beratung und angemessene Ausnahmen für Menschen mit ernstzunehmenden Vorerkrankungen und Behinderungen geben.
    Das Robert-Koch-Institut listet auf seiner Homepage kaum mehr dauerhafte Kontraindikationen gegen die Coronavirus-Schutzimpfung auf. Gleichzeitig hat der VdK viele Mitglieder mit angeschlagenem Gesundheitszustand aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder einer Behinderung, die sich Sorgen machen, dass die Impfung ihrem Gesundheitszustand mehr schadet als nützt. Teilweise raten Ärzte diesen Menschen von einer Impfung ab, wollen dann aber nicht die Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation ausstellen.

    Für diese Menschen muss es ein flächendeckendes Beratungsangebot durch speziell weitergebildete Fachärzte geben. Auch der allgemeinen Aufklärung rund um die Coronavirus-Schutzimpfung kann das nur nützen. Für diese Beratung ist genug Zeit einzuräumen.

    Weiterhin muss es genügend weit gefasst Ausnahmen von der Impfpflicht geben, um diesen Menschen und ihren Sorgen gerecht zu werden. Wie auch immer die Impfpflicht umgesetzt werden sollte – eine Folge wird die Eigenisolierung von Menschen mit medizinischen Bedenken sein. Sie dürfen nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.

  • Sämtliche Informationen müssen barrierefrei zugänglich sein. Beratungsangebote durch Ärzte müssen in barrierefreien Arztpraxen und Einrichtungen stattfinden. Bei allem muss eine einfache Sprache verwendet werden. In Gegenden mit hohem Migrationsanteil muss mehrsprachig beraten werden.
  • Gerade angesichts einer etwaigen Verpflichtung zur Impfung muss es mehr Impfangebote denn je geben. Denn wenn der Staat das Impfen einfordert, muss er es auch niedrigschwellig und flächendeckend anbieten. Dazu muss es neben den Impfzentren, Hausärzten und anderen Ärzten auch zugehende Angebote durch mobile Impfteams oder Ständen in Fußgängerzonen und bei Einkaufszentren geben. Hinzu müssen mehrsprachige Informations- und Aufklärungskampagnen treten, Integrationsmanager und Sozialarbeit müssen dafür geschult werden.

    Wichtig ist hier, dass Kontrolle und Impfangebot direkt mit einander verbunden werden. Wie auch immer ein Kontrollmechanismus für eine Impfpflicht aussehen soll, es muss sofort ein Impftermin damit angeboten werden.

    Es gibt nach wie vor Menschen, die von den bisherigen Impfkampagnen und allgemein vom Gesundheitswesen nicht erreicht werden. Dazu gehören Menschen, die nicht lesen und schreiben können, Arme, Flüchtlinge, Obdachlose oder allgemein Menschen, die die deutsche Sprache nicht verstehen können. Diese Menschen dürfen nicht durch eine allgemeine Impfpflicht bestraft werden. Stattdessen muss es gerade für diese Gruppen auch ein passendes Impfangebot geben.

  • Alle Menschen müssen die Chance zur Inanspruchnahme einer Beratung und zum Erfüllen einer allgemeinen Impfpflicht haben. Dabei ist das Impfschema laut den wissenschaftlichen Empfehlungen zu beachten. Das Impfschema kann bis zu zwölf Wochen Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung und mindestens drei Monate bis zur dritten Impfung umfassen. Für Menschen, die sich erst kurz vor dem Stichtag einer etwaigen allgemeinen Impfpflicht für die erste Impfung entscheiden, sind Übergangsregelungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorzusehen.

    Ist der Genesenenstatus als Alternative zum Impfschutz vorgesehen, sind Übergangsregelungen vorzusehen, sollte an der rechtlichen Geltung des Genesenenstatus etwas geändert werden. Auch dann müssen die genesenen Menschen die Zeit haben, um das Impfschema zu erfüllen. Daran fehlte es bei der früheren Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.

  • Es muss eine vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesjustizministerium geben. Ein Gesetzentwurf „aus der Mitte des Bundestages“ wird nicht im Rahmen der Ressortabstimmung durch das Bundesjustizministerium mit der Möglichkeit eines Vetos im Kabinett geprüft. Aber eine allgemeine Impfpflicht mit weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte von ungeimpften Menschen sollte so gut wie möglich rechtlich abgesichert sein. Ein Aufheben der Regelung durch das Bundesverfassungsgericht würde die Akzeptanz staatlicher Maßnahmen zur Corona-Pandemie deutlich beschädigen. Deshalb sollte das Bundesjustizministerium die verfassungsrechtliche Prüfung auf Bitten des Bundestages vornehmen.

Dieses Positionspapier herunterladen:


Weitere Stellungnahmen:


VdK-Pressemitteilungen zum Thema Corona-Schutzimpfung:

PRESSE-STATEMENT
Das Bild zeigt eine behandschuhte Hand, die eine Ampulle mit Impfstiff hält.
Die Angebote müssen bundeseinheitlich und mehrsprachig sein. Integrationsmanager und Sozialarbeiter sollten dafür geschult werden | weiter
21.12.2021
PRESSEMITTEILUNG
Eine Hand mit einem medizinischen Handschuh hält ein Fläschchen mit einer Moderna-Impfdosis
3.12.2021 - Der VdK begrüßt ausdrücklich das erklärte Ziel des Coronagipfels, 30 Millionen Impfungen bis Jahresende zu erreichen. | weiter
03.12.2021
Presse
Canva / Anna Derzhina
Ein Großteil der mindestens 20 Millionen besonders Gefährdeten hatte noch keine Auffrischungsimpfung. Der VdK appelliert, sich an Best-Practice-Beispielen zu orientieren, wo das Impfen klappt. | weiter
23.11.2021
Presse
Das Symbolfoto zeigt eine Hand mit einer Spritze und ein gezeichnetes Virus
19.11.2021 - Bentele: "Risikogruppen sind am stärksten gefährdet, müssen darum bevorzugt geimpft werden“. Der VdK spricht sich dort für die Einführung einer Impfreihenfolge aus, wo es nicht ausreichend Impfangebote gibt. | weiter
19.11.2021
PRESSE-STATEMENT
Das Foto zeigt ein Motivbild
Der Sozialverband VdK lehnt die Pläne einiger Bundesländer ab, Ungeimpften in Quarantäne keinen Lohnersatz mehr zu zahlen. „Der Verdienstausfall muss bei einer Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden", so Bentele. | weiter
21.09.2021
PRESSEMITTEILUNG
Jemand hält einen Corona-Schnelltest in der Hand.
Der VdK spricht sich dafür aus, dass auch ab Herbst weiterhin kostenlose Corona-Tests möglich müssen. Ansonsten würden Bevölkerungsgruppen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben benachteiligt. | weiter
05.08.2021
Presse
Ein Button auf dem steht: Covid-19
Die Delta-Variante des Coronavirus verbreitet sich in Deutschland. Experten warnen vor einer vierten Welle der Pandemie ab Herbst. Vor diesem Hintergrund appelliert VdK-Präsidentin Verena Bentele an die Bundesregierung, besser vorbereitet zu sein. | weiter
23.06.2021
GESUNDHEIT
Die Symbolgrafik zeigt zwei Männchen, die einen QR-Code zusammenbauen. Darunter steht "Digitaler Impfausweis"
Der EU-Rat hat beschlossen, dass es ein digitales COVID-Zertifikat geben soll. Das "Grüne Zertifikat" soll Reisen innerhalb der EU erleichtern. Deutschland will die Vorgabe in Form eines digitalen Impfnachpasses umsetzen. Wir haben Fragen und Antwortenzum Thema zusammengestellt. | weiter
10.06.2021 | cl
PRESSEMITTEILUNG
Symbolfoto: Eine Person mit medizinischen Handschuhen gibt einer Person eine Injektion in den Oberarm.
07.06.2021 - Der VdK hat die Aufhebung der Impfpriorisierung scharf kritisiert. VdK-Präsidentin Bentele: „Wer ein Risiko für schweren COVID-Verlauf hat, muss Vorrang bei der Impfung haben“. | weiter
07.06.2021

Schlagworte Corona-Impfung | Corona | Impfung | Reihenfolge | Impfstoff | Riskikogruppen | Vorerkrankungen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.