29. Juni 2023
RENTE

Rentenwert in Ost und West ab dem 1. Juli erstmals gleich

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent angehoben. Mit dieser Erhöhung erreicht der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer das gleiche Niveau des für die alten Länder maßgeblichen Rentenwerts: Er beträgt dann einheitlich 37,60 Euro. Aus Sicht des VdK ist die Rentenangleichung mehr als 30 Jahre nach der deutschen Einheit ein längst überfälliger Schritt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Symbolbild Rentenanpassung in Ost und West: Senioren stehen auf unterschiedlich hohen Münzstapeln
Lange Zeit getrennt nach Ost und West - doch ab dem 1.7.2023 ist der Rentenwert in den alten und den neuen Bundesländern endlich gleich. | © IMAGO / Ralph Peters

Was steckt hinter der Rentenangleichung Ost/West?

Über 30 Jahre wurden Ost- und Westdeutschland bei der Rentenberechnung wie zwei getrennte Gebiete behandelt. Im Juni 2017 hat der Gesetzgeber das Renten-Überleitungs-Abschlussgesetz verabschiedet, mit dem der Rentenwert Ost auf das West-Niveau angehoben werden sollte. Die Angleichung erfolgte ab dem 1. Juli 2018 in mehreren Schritten. Ab 1. Juli 2023 ist der Rentenwert nun einheitlich bei 37,60 Euro. Die Angleichung ist ein Jahr früher abgeschlossen als ursprünglich geplant, da sich die Löhne in Ostdeutschland positiver entwickelt haben als angenommen.

Rentenwert

Der Rentenwert drückt in Euro aus, wie viel ein Entgeltpunkt in der Rente („Rentenpunkt“) wert ist.

Muss man die Rentenanpassung zum 1. Juli beantragen?

Nein, die Rente wird automatisch angepasst – in den alten Bundesländern erhöht sie sich um 4,39 Prozent, in den neuen um 5,86 Prozent. Die angepasste Rente wird wie gewohnt automatisch ausgezahlt. Wer beispielsweise eine Rente von 1000 Euro hat und in Westdeutschland lebt, hat dann 1.043,90 Euro (in Ostdeutschland: 1.058,60 Euro). Per Post erhalten alle Rentnerinnen und Rentner dazu bis circa Ende Juli einen Rentenanpassungsbescheid.

Wann ist die Rentenerhöhung auf dem Konto?

Das kommt darauf an, wann der Renteneintritt war.

Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Rente anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispiel: Die Rente für den Monat März wird Ende Februar überwiesen.

Bei Rentenbeginn ab April 2004 wird die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispiel: Die Rente für den März wird am Ende Monats März überwiesen.

Gilt die Rentenerhöhung auch für Erwerbsminderungsrenten?

Ja, die Rentenerhöhung gilt für alle gesetzlichen Rentenarten und damit nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Wie beurteilt der VdK die Angleichung der Renten in Ost und West?

„Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das längst überfällig“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Angleichung wurde durch die positive Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern ein Jahr früher erreicht als geplant. „Auch wenn die Renten nun signifikant angepasst werden, reicht die aktuelle Erhöhung bei der nach wie vor hohen Inflation für Personen mit einer niedrigen Rente nicht aus“, betont Bentele.

Was fordert der VdK angesichts der immer noch hohen Inflationsrate?

Viele Rentnerinnen und Rentner leiden weiterhin unter erheblichen Preissteigerungen. Beispielsweise sind im vergangenen Jahr die Lebensmittelpreise um rund 20 Prozent gestiegen. Daher fordert der VdK eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich, wie sie bei den Pensionären des Bundes geplant ist.

Welche Schritte fordert der VdK noch, um Altersarmut wirksam zu verhindern?

Der VdK fordert, alle bestehenden Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen. Auch das Rentenniveau muss dauerhaft auf 53 Prozent erhöht werden. „Die gesetzliche Rente muss endlich wieder ein Niveau erreichen, damit die Menschen davon gut im Alter leben können“, sagt VdK-Präsidentin Bentele.

Eine weitere zentrale Forderung des VdK: Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer wirklichen Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die alle einzahlen – auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker!

juf/cl

Info: Digitale Rentenübersicht ab dem 30. Juni 2023 verfügbar - aber nur mit Online-Ausweisfunktion

Ab dem 30. Juni können Bürgerinnen und Bürger sich im Internet über den Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren.

Die Website www.rentenuebersicht.de soll einen Gesamtüberblick über die im Alter zu erwartende finanzielle Situation und die erworbenen Ansprüche bieten. Die Deutsche Rentenversicherung teilte dazu allerdings mit, dass das Angebot noch nicht vollständig sei, da man auf die Bereitstellung von Informationen durch die Anbieter privater Altersvorsorge angewiesen sei.

Der Login in den persönlichen Bereich erfolgt über die Steuer-ID-Nummer und den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Es soll unabhängig von der digitalen Rentenübersicht weiterhin die jährliche schriftliche Renteninformation geben.

Schlagworte Rentenwert | Rentenerhöhung | Rentenniveau | Rentenübersicht

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Erwerbsminderungsrente – Antrag mit langem Atem

Mehr als 42 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden im vergangenen Jahr abgelehnt. Wie kann ich dem vorbeugen? Wie hilft mir mein Sozialverband VdK bei Antragstellung und bei einem Widerspruch? Antworten vom Experten und eine Ermutigung: Immerhin fast zwei Millionen Menschen in Deutschland bekommen die Erwerbsminderungsrente!

Zu wenig Rente?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.